Gesundheit Nord von weiteren Zinszahlungen für den Teilersatzneubau entlasten!

Letztes Jahr hat die kommunale Krankenhausgesellschaft Gesundheit Nord (GeNO) als EBITDA (Betriebsergebnis vor Abzug von Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Restrukturierungsaufwendungen) einen annähernd ausgeglichenen Jahresabschluss erzielt. Die Aufwendungen für die genannten Posten resultierte in einem negativen Gesamtergebnis von -18,6 Mio. Euro. Um eine drohende Insolvenz abzuwenden, hat der Senat sich entschlossen, die GeNo durch die Schuldübernahme von zwei Krediten in Höhe von 65,3 Mio. Euro sowie eine Eigenkapitalaufstockung in Höhe von 140,7 Mio. Euro zu entlasten. Diese beiden Kredite waren von der GeNo aufgenommen worden, um die erste und zweite Nachfinanzierung des Teilersatzneubaus (TEN) am Klinikum Bremen Mitte zu finanzieren. Zwei weitere für die Finanzierung des TEN aufgenommene Kredite in Höhe von 120 Mio. Euro verbleiben bei der GeNO.

Der Senat räumt in seiner Mitteilung ein, dass „die GeNo die Zins- und Tilgungsleistungen für den TEN mittelfristig nicht in voller Höhe aus dem Betriebsergebnis finanzieren kann“. Mit den geplanten Zuweisungen verbindet der Senat die Erwartung, dass die GeNo „damit in die Lage versetzt wird, die in Zukunft liegenden Belastungen selbst zu übernehmen“. Dies soll durch Vorlage von erfolgversprechenden Konzepten zur Medizinstrategie und Organisationsstruktur belegt werden.

Bei der Beurteilung des negativen Gesamtergebnisses der GeNo muss jedoch berücksichtigt werden, dass Kliniken laut Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für größere Investitionen gar nicht verantwortlich sind. Es ist Aufgabe des Landes, Investitionen in Krankenhausbauten und deren Ausstattung zu finanzieren. Krankenhäuser haben aus ihrem operativen Geschäft dagegen die Betriebskosten und Instandhaltung zu finanzieren. Der Umstand, dass die GeNo von ihrer Eigentümerin (der Stadt Bremen) gezwungen wurde, die Kredite zur Finanzierung des TEN selbst aufzunehmen, verstieß von vornherein gegen die Verpflichtung des Landes, den Neubau und seine Einrichtung zu finanzieren.

Das negative Gesamtergebnis der GeNo in Höhe von 18,6 Mio. Euro ist zu 9 Mio. Euro durch Zinszahlungen für die Kredite verursacht, die die GeNo im Widerspruch zum KHG zur Finanzierung des TEN und weiterer Großinvestitionen aufnehmen musste. Des Weiteren verschlechtern Abschreibungen auf diese Großinvestitionen in Höhe von mehreren Mio. Euro das Ergebnis zusätzlich. Dies wäre nicht der Fall, wenn die Investitionen (u. a. eine Großküche und ein Operationssaal) von vornherein vom Land finanziert worden wären. Das bedeutet, dass negative Gesamtergebnis ist zum großen Teil durch die mangelnde finanzielle Unterstützung des Landes erzeugt. Insofern sind die jetzt geplanten Zuweisungen nicht mehr als eine nachträgliche, teilweise Korrektur der verfehlten Strategie des Senats.

Die jetzt geplante Schuldübernahme von zwei Krediten für den TEN entlastet die GeNo in den kommenden Jahren nur um 1,5 Mio. Euro p. A., weil gerade diese beiden Kredite zu günstigen Zinskonditionen aufgenommen worden sind. Nach wie vor muss die GeNo Zinszahlungen von ca. 7,5 Mio. p. A. leisten. Dazu kommt, dass die Abschreibungen ab 2019 um 18 Mio. Euro p.A. wachsen, weil der TEN mit seiner Inbetriebnahme abzuschreiben ist.  Das bedeutet, dass die jetzt geplanten Zuweisungen die GeNo mit Liquidität versorgen, sie aber kaum von den Kosten entlastet, die sie laut Gesetz gar nicht zu verantworten hätte.

Schließlich ist daran zu denken, dass die GeNo nach wie vor für die Tilgung der übrigen Kredite zuständig ist. Diese schlägt sich im Gesamtergebnis aber gar nicht nieder. Um die verbleiben­den Kredite (120 Mio. Euro für den TEN, ca. 50 für die anderen Investitionen) tatsächlich tilgen zu können, müsste die GeNo im Gesamtergebnis (nach Zinsen, Abschreibungen und Steuern)  jedes Jahr Gewinne in Millionenhöhe ausweisen. Die jetzt geplanten Zuweisungen verschaffen der GeNo also etwas Luft, aber sie lösen keineswegs auch nur ansatzweise die finanziellen Probleme, die auf die verweigerte Finanzierung der Investitionen seitens Bremen zurück­zu­führen sind. Die Anforderungen an die GeNo, nun aber entsprechende Gewinne zu erwirtschaften, sind nach wie vor völlig überzogen und stehen einer vernünftigen Medizinstrategie im Weg, die primär eine gute Gesundheitsversorgung für die Patient*innen in Verbindung mit guten und verlässlichen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter*innen in den Vordergrund stellen muss. Eine weitere Entlastung des Gesamtergebnisses ist unabdingbar.  

Der für die GeNo teuerste TEN-Kredit ist der 2010 getätigte mit einem Nennwert von 100 Mio. Euro, für den alleine jedes Jahr Zinsen in Höhe von 4,17 Mio. Euro anfallen. Dieser ist zum Ende der Laufzeit endfällig, die Zinslasten nehmen also nicht durch Tilgung ab. Um das Gesamtergebnis substantiell zu entlasten und zu entzerren, soll die Stadt Bremen ab 2019, vorerst für fünf Jahre, die GeNo von den Kosten dieses Kredits ebenfalls freistellen. Damit vermindert sich die jährliche Zinslast um 6,67 Mio. Euro. In fünf Jahren kann geprüft werden, ob die Lage der GeNo sich so entwickelt hat, dass sie diese Kosten erwirtschaften kann, oder ob weitere Entlastungsschritte notwendig sind. 

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

I.   Der Produktgruppenhaushalt wird wie folgt geändert:

 

Nr.

Bezeichnung

Produktplan:

92

Allgemeine Finanzen

Produktbereich:

92.31

Allgemeine Finanzen - Sonstiges (S)

Produktgruppe:

92.31.02

Allgemeine Finanzen - Sonstiges (S)

Der Anschlag bei den investiven Ausgaben wird für das Jahr 2019 von -3.000 Tsd. € um 61.370 Tsd. € auf 58.370  Tsd. € erhöht.

II.  In konkreter Umsetzung wird der Haushaltsplan wie folgt geändert:

 

Nr.

Bezeichnung

Einzelplan:

39

Finanzen

Kapitel:

3986

Wirtschaftliche Unternehmen

Titel:

661 10-6 (neu)

Schuldendiensthilfen an die Gesundheit Nord gGmbH

Für das Jahr 2019 wird ein Anschlag von 4.170.000 € eingestellt.

Außerdem wird im Jahr 2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 16.680.000 € mit Abdeckung in den Jahren 2020 bis 2023 in Höhe von 4.170.000 € p.a.

Gegenfinanzierung

Die Mai-Steuerschätzung 2018, die relevant für die Abrechnung des Haushalts 2019 gegenüber dem Stabilitätsrat ist, hat gegenüber der Steuerschätzung von Mai 2017 Mehreinnahmen von 70 Mio. € prognostiziert. Daher sollen zur Deckung der zusätzlichen Ausgaben in Höhe von bis zu 3,0 Mio. € die erwarteten Einnahmen aus Steuern im Haushaltsgesetz entsprechend erhöht werden. Der Restbetrag soll durch Einstellung einer globalen Minderausgabe, die im Vollzug des Haushalts aufzulösen ist, dargestellt werden.

Im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Verpflichtungsermächtigung ist die Feststellungsklausel in § 1 Absatz 1 Satz 1 des Haushaltsgesetzes anzupassen.

Die Finanzsenatorin wird gebeten, im Rahmen der Schlussanträge die entsprechenden Änderungen vorzunehmen.

Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE<xml></xml>