Nationale Ziele mit dem Energy Port realisieren: Vorrang für den Ausbau von Hafeninfrastruktur für die Energiewende schaffen

Für die Transformation in Deutschland ist der Ausbau Erneuerbarer Energien mit dem Ziel der treibhausgasneutralen Stromerzeugung zentral. Damit die Energiewende gelingt, muss in den nächsten Jahren der Ausbau der Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien deutlich an Fahrt gewinnen. Das heißt: Mehr Photovoltaikanlagen und mehr Windkrafträder – insbesondere gebündelt in Onshore- und Offshore-Windparks. Grüner Strom wird nicht nur für Produk-tion und Industrie, Verkehr sowie private Haushalte zentral, sondern auch für die Erzeugung anderer Energieträger wie beispielsweise Wasserstoff. Insbesondere die Elektrolyse von Wasserstoff ist sehr energieintensiv.

Der Bund hat erkannt, dass ein überragendes öffentliches Interesse am Ausbau Erneuerbarer Energien besteht. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im vergangenen Jahr wurde geregelt, dass erneuerbare Energien nun als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden können. Ziel ist es, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energie-Projekte zu beschleunigen. Entsprechende Projekte können nun schneller genehmigt werden, da eindeutig festgeschrieben wurde, dass sie in der Regel gegenüber den meisten Schutzgütern, wie beispielsweise dem Denkmalschutz, bevorzugt behandelt werden können. Das war ein erster, richtiger Schritt, um das Ausbautempo zu beschleunigen.

Um die beschleunigenden Effekte der Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses jedoch nicht verpuffen zu lassen, muss sichergestellt werden, dass ausschließlich Infrastruktur- und Industrieprojekte Vorrang erhalten, die für Energiewende unverzichtbar sind und un-mittelbar zum Erreichen der Klimaziele beitragen. Wird das Instrument des „überragenden öffentlichen Interesses“ zukünftig auf zu viele Projekte ausgeweitet, besteht die Gefahr, dass die damit verfolgte Privilegierung nicht mehr im gewünschten Umfang wirksam wird. Zudem muss sichergestellt sein, dass Umwelt- und Artenschutzinteressen bei Infrastrukturvorhaben in der Güterabwägung angemessen berücksichtigt werden.

Das Land Bremen mit dem Energiewende-Standort Bremerhaven bietet durch seine Lagegunst sowie seine Kompetenzen im Bereich Windenergie und maritimer Wirtschaft für die nationale Klimapolitik große Chancen. Die ambitionierten Klimaziele und die Verringerung der Abhängigkeit des Imports von fossilen Energieträgern sind jedoch nur mit einer modernen Hafeninfrastruktur zu erreichen. Die Häfen sind zentrale Voraussetzung für Erneuerbare-Energie-Projekte auf dem Meer wie beispielsweise der Errichtung und dem Betrieb von Offshore-Windparks. Für Windenergie auf See liegt das Ausbauziel des Bundes bei 30 Gigawatt (GW) im Jahr 2030. Bis 2035 sollen mindestens 40 GW und bis 2045 mindestens 70 GW Leistung installiert werden. Darüber hinaus spielen sie eine wichtige Rolle für den Aufbau von Wertschöpfungsketten für neue Energieträger wie etwa Wasserstoff. Deutschland wird zur Dekarbonisierung der Wirtschaft enorme Mengen an grünem Wasserstoff benötigen. Dafür werden Importe aus Drittländern nötig sein. Die Seehäfen sind zum Zweck der Versorgungssicherheit also gefragt, spezialisierte Infrastrukturen für den Umschlag und die Lagerung von Wasserstoff zu schaffen.

Mit dem geplanten „Energy Port“ soll in Bremerhaven eine solche Infrastruktur geschaffen werden. Der südliche Fischereihafen soll zu einem Hafen für die Energiewende werden und somit auch zur künftigen Versorgungssicherheit in Deutschland beitragen.

Allerdings lassen sich solche Ausbauprojekte häufig nur langsam realisieren. Der Weg führt über lange Planungs- und Genehmigungsverfahren – das muss sich ändern. Nur mit einer dafür ausgelegten Hafeninfrastruktur lässt sich die Energiewende meistern. Deswegen ist es für den Bund an der Zeit, zu handeln. Er muss ermöglichen, dass auch Hafeninfrastruktur, die für den Ausbau und den Betrieb erneuerbarer Energien benötigt wird, als vorrangiger Belang nach § 2 EEG in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden kann.

Die Realisierung des Energy Ports ist mit hohen Kosten verbunden. Da dieser nicht nur für das Land Bremen wichtig sein wird, sondern insbesondere auch der Erreichung der nationalen Klimaziele dient, darf Bremen nicht allein für die Kosten des Ausbaus aufkommen. Wir wollen, dass der Bund seiner Verantwortung nachkommt und finanzielle Mittel für die zügige Errichtung des Energy Ports zur Verfügung stellt.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt die Bemühungen des Senats für eine gemeinsame Bundesratsinitiative der Küstenländer zur Verbesserung der Rahmenbedingun-gen für den Offshore-Sektor als Säule der Energiewende.

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass auch Hafeninfrastruktur, die für den Ausbau und Betrieb erneuerbarer Energien benötigt wird, im Rahmen der Schutzgüterabwägung nach § 2 EEG als vorrangiger Belang Berücksichtigung findet;
2. sich auf Bundesebene für finanzielle Unterstützung zur Realisierung des Energy Ports einzusetzen;
3. dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen sechs Monate nach Beschlussfassung und im Anschluss fortlaufend regelmäßig zu berichten.

Nils Bothen, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Dr. Emanuel Herold, Philipp Bruck, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Muhlis Kocaağa, Klaus-Rainer Rupp, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE