Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit bedeutendem Einkommen in Bremen
Der zu D-Mark-Zeiten übliche Begriff „Einkommensmillionäre“ ist seit der Einführung des Euro durch den Begriff „Steuerpflichtige mit "bedeutendem Einkommen" ersetzt worden. Aufgrund der hohen fiskalischen Bedeutung dieser Einkommensgruppe gelten seit der Einführung des vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes (2009) vereinfachte Anforderungen für die Durchführung von Außenprüfungen bei den entsprechenden Steuerpflichtigen, denen auch erhöhte Belegaufbewahrungspflichten auferlegt wurden. Im Wesentlichen werden diese Steuerpflichtigen zu Prüfungszwecken behandelt wie Großunternehmen. Die Umsetzung der Prüfungen obliegt den Bundesländern und ihren Finanzämtern.
Wir fragen den Senat:
- Wie werden im Land Bremen die „Steuerpflichtigen mit bedeutendem Einkommen“ klassifiziert, auch im Hinblick auf gemeinsam veranschlagte Ehegemeinschaften?
- Wie hat sich die absolute Zahl der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften im Land Bremen seit 2006 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Kommunen)?
- Von welchen finanzamtlichen Stellen werden Steuerpflichtige mit bedeutendem Einkommen geprüft? Gibt es hierfür speziell befasste Abteilungen?
- Werden zur Prüfung der entsprechenden Steuererklärungen besondere Prüfungsroutinen vorgenommen, und wenn ja, welche?
- Wie viele Außenprüfungen wurden bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften im Land Bremen seit 2006 durchgeführt? Wie hoch war dementsprechend die Prüfquote der fraglichen Steuerpflichtigen-Gruppe in den jeweiligen Jahren? Welche zusätzlichen Steuer- und Zinseinnahmen sind dadurch kassenwirksam geworden (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Kommunen)?
- Welche Jahreszeiträume werden bei einer Außenprüfung durchschnittlich überprüft?
- Wie hoch war im vorbezeichneten Berichtszeitraum die durchschnittliche zusätzliche Einnahme pro durchgeführter Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkommen (bitte nach Jahren und Kommunen aufschlüsseln)?
- Wie viele Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften wurden im vorbezeichneten Berichtszeitraum mehr als ein Mal und ggf. wie oft im Wege einer Außenprüfung steuerlich überprüft (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Kommunen)?
- Gibt es in Bremen eine Regelung für ein Mindestprüfungsintervall für Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkommen? Wenn ja, seit wann und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?
- Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Einführung eines gesetzlichen Mindestprüfungsintervalls für Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften bzw. welche Möglichkeiten sieht der Senat für kontinuierlichere Steuerprüfungen in der genannten Gruppe?
- Wie hat sich der Personalbestand in den für die Außenprüfung von Steuerpflichtigen mit bedeutendem Einkommen zuständigen Abteilungen der Bremer und Bremerhavener Finanzämtern seit 2006 entwickelt (bitte differenzieren nach Jahren und Kommunen)?
Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE