Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit bedeutendem Einkommen in Bremen

Der zu D-Mark-Zeiten übliche Begriff „Einkommensmillionäre“ ist seit der Einführung des Euro durch den Begriff „Steuerpflichtige mit "bedeutendem Einkommen" ersetzt worden. Aufgrund der hohen fiskalischen Bedeutung dieser Einkommensgruppe gelten seit der Einführung des vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes (2009) vereinfachte Anforderungen für die Durchführung von Außenprüfungen bei den entsprechenden Steuerpflichtigen, denen auch erhöhte Belegaufbewahrungspflichten auferlegt wurden. Im Wesent­lichen werden diese Steuerpflichtigen zu Prüfungszwecken behandelt wie Großunternehmen. Die Umsetzung der Prüfungen obliegt den Bundesländern und ihren Finanzämtern.

Wir fragen den Senat:

  1. Wie werden im Land Bremen die „Steuerpflichtigen mit bedeutendem Einkommen“ klassifiziert, auch im Hinblick auf gemeinsam veranschlagte Ehegemeinschaften?
  2. Wie hat sich die absolute Zahl der Steuerpflichtigen mit  bedeutenden  Einkünften  im  Land  Bremen  seit  2006  entwickelt  (bitte  aufschlüsseln  nach  Jahren  und  Kommunen)?
  3. Von welchen finanzamtlichen Stellen werden Steuerpflichtige mit bedeutendem Einkommen geprüft? Gibt es hierfür speziell befasste Abteilungen?
  4. Werden zur Prüfung der entsprechenden Steuererklärungen besondere Prüfungsroutinen vorgenommen, und wenn ja, welche?
  5. Wie  viele  Außenprüfungen  wurden  bei  Steuerpflichtigen  mit  bedeutenden  Einkünften  im  Land  Bremen seit 2006 durchgeführt? Wie hoch war dementsprechend die Prüfquote der fraglichen Steuerpflichtigen-Gruppe in den jeweiligen Jahren? Welche zusätzlichen Steuer- und Zinseinnahmen  sind dadurch  kassenwirksam  geworden (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Kommunen)?
  6. Welche Jahreszeiträume werden bei einer Außenprüfung durchschnittlich überprüft?
  7. Wie hoch war im vorbezeichneten Berichtszeitraum die  durchschnittliche  zusätzliche Einnahme  pro  durchgeführter Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkommen (bitte nach Jahren und Kommunen aufschlüsseln)?
  8. Wie viele Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften wurden im vorbezeichneten Berichtszeitraum mehr als ein Mal  und  ggf.  wie  oft  im  Wege einer  Außenprüfung steuerlich überprüft (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Kommunen)?
  9. Gibt es in Bremen eine Regelung für ein Mindestprüfungsintervall  für  Außenprüfungen  bei  Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkommen? Wenn ja, seit wann und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?
  10. Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Einführung  eines  gesetzlichen  Mindestprüfungsintervalls  für Steuerpflichtige  mit bedeutenden Einkünften bzw.  welche Möglichkeiten sieht der Senat für kontinuierlichere Steuerprüfungen in der genannten Gruppe?
  11. Wie  hat  sich  der  Personalbestand  in  den für die Außenprüfung von Steuerpflichtigen mit bedeutendem Einkommen zuständigen Abteilungen der Bremer und Bremerhavener Finanzämtern seit 2006 entwickelt (bitte differenzieren nach Jahren und Kommunen)?

Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE