Sparsam, wirkungsarm, männerzentriert? Zur Bilanz der Wirtschaftsförderung nach dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP) und seiner Arbeitsplatzeffekte 2007-2017

Die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Sicherung bestehender Arbeitsplätze, die Qualität dieser Arbeitsplätze und ihre strategische Bedeutung im Rahmen des Strukturwandels sind die Kriterien, an denen sich die einzelbetriebliche Investitionsförderung des Landes misst. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung kommt dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP) dabei die größte Bedeutung zu. Von ca. 80 Mio. Euro, die 2007-2014 an einzelbetrieblicher Wirtschaftsförderung bewilligt wurden, entfielen ca. 53 Mio. Euro auf das LIP.

Die Wirksamkeit des LIP hat sich jedoch dramatisch verringert. Die Zahl der mit der LIP-Förderung neu geschaffenen Arbeitsplätze ging von 1.005 (im Jahr 2007) über 518 (im Jahr 2008) bis auf 115 (2014) und schließlich auf 20 (2015) bzw. 22 (2016) zurück. Die Zahl neu geschaffener Frauenarbeitsplätze sank von 165 (2007) und 167 (2008) auf 25 (2014) und zuletzt 3 (2015) bzw. 2 (2016). (siehe LIP-Jahresberichte 2008 und 2016) Einen Beitrag zur Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels kann man das nicht mehr nennen.

Hintergrund sind die massiven Einsparungen, die im LIP seit 2007 vorgenommen wurden. Die aufgewendeten Haushaltsmittel wurden auf den Betrag der zur Verfügung stehenden Bundes- und EU-Mittel (plus Kofinanzierung) reduziert. Die verbilligten Darlehen werden überhaupt nicht aus Haushaltsmitteln finanziert, sondern durch die Staatsgarantie für die Bremer Aufbaubank (BAB). Die Förderung wurde überwiegend auf Darlehensförderung umgestellt und die Förderintensität dabei erheblich gesenkt.

Die Männerlastigkeit und Einseitigkeit der LIP-Förderung ergibt sich u.a. aus ihrer Bindung an die Vorgaben der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die zu je 50% mit Bundes- und Landesmitteln finanziert wird. Die GRW-Förderung richtet sich grundsätzlich ausschließlich an Branchen mit überregionalem Absatz, die in einer Positivliste aufgeführt sind. In den hier dominierenden Branchen Metallverarbeitung, Maschinenbau und Großhandel ist der Männeranteil unter den Beschäftigten traditionell hoch. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist diese Branchenbindung inzwischen etwas aufgeweicht worden, was aber im Land Bremen ohne große Wirkung geblieben ist. Gerade Branchen, in denen Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Zukunftsfähigkeit lokaler Betriebe dringend geboten wären (Einzelhandel, Gesundheitswirtschaft, Spedition, Lagerwirtschaft usw.), sind per Negativliste von jedweder Förderung aus dem LIP ausgeschlossen.

Dies ist um so schwerwiegender, als das LIP im Bundesland Bremen das einzige Wirtschaftsförderinstrument ist, aus dem allgemeine investive Vorhaben von bestehenden Betrieben bezuschusst werden können. Alle anderen Programme bestehen entweder nur aus Beratung und Vernetzung, oder sind auf Unternehmensgründungen oder auf umwelttechnische Investitionen beschränkt. Die naheliegende Vorstellung, die Wirtschaftsförderung des Landes würde Investitionen der lokalen Betriebe in Digitalisierung, Vertrieb, Marktauftritt, neue Arbeitszeit- und Vereinbarkeitsmodelle oder die Erschließung neuer Marktsegmente bezuschussen, geht an der Realität im Bundesland Bremen vorbei. Für alle solche Vorhaben, die zentral zur positiven Bewältigung von Strukturwandel gehören, gibt es keine Möglichkeit der öffentlichen Investitionsförderung.

Während so Versand-Multis wie Zalando bundesweit bereits in den Genuss von GRW-Zuschüsse kommen konnten, schaut die Inhaberin eines lokalen Schuhgeschäfts, die ihren Vertrieb digitalisieren möchte, mitsamt ihrer überwiegend weiblichen Belegschaft in die Röhre; denn sie findet sich explizit auf der Negativliste der GRW-Förderung.

Die geringe Wirksamkeit des LIP auf Frauenarbeitsplätze ist von mehreren Fraktionen immer wieder thematisiert worden. Geändert hat sich wenig. Die Anzahl der Förderungen nach dem LIP-Element „Bonus Frauenarbeitsplätze“ war 2015 wie 2016 null. Branchen mit hohem Frauenanteil werden vom LIP nicht bedient.

Die iaw-Studie „Kommunale Wirtschaftsförderung in Bremen“ von 2017 kommt zum Schluss, dass die LIP-Entwicklung seit 2007 zwar „erfolgreich“ die Zuführung von Haushaltsmitteln reduziert, dafür aber auch kaum noch etwas erreicht hat. Im LIP kam es „zu einem deutlichen Rückgang der Förderintensität und damit der Bruttoeffekte, was die Anzahl der geförderten Unternehmen, der initiierten Investitionen und der geschaffenen Arbeitsplätze betrifft. Kriterien der 'guten Arbeit' und die Bonusförderung (Frauenarbeits- und Ausbildungsplätze) konnten somit kaum Wirkung entfalten (…) Generell stellt sich die Frage, wie das LIP als zentrales Landesprogramm zur Generierung von Beschäftigung und Investitionen im Land Bremen wieder mehr Wirkung entfalten kann.“

Wir fragen den Senat:

  1. Wie hat sich in den Jahren 2007-2017 die Zahl der erwerbstätigen Arbeitnehmer*innen
    a) in Deutschland
    b) im Bundesland Bremen entwickelt?
    Bitte die absoluten Zahlen und die jährlichen Veränderungsraten angeben.
  2. Wie hat sich in den Jahren 2007-2017 die Summe der geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer*innen
    a) in Deutschland
    b) im Bundesland Bremen entwickelt?
    Bitte die absoluten Zahlen und die jährlichen Veränderungsraten angeben.
  3. Wie hat sich das Bruttoinlandsprodukt 2007-2017
    a) in Deutschland
    b) im Bundesland Bremen entwickelt?
    Bitte die absoluten Zahlen und die jährlichen Veränderungsraten angeben.
  4. Wie viele Arbeitsplätze sind 2007-2017 mit Förderungen aus dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP) jeweils
    a) neu geschaffen
    b) gesichert worden?
    Bitte aufschlüsseln nach
    - Männer- und Frauenarbeitsplätzen
    - Darlehensförderung und Zuschussförderung.
  5. Welche Informationen hat der Senat zu den Bruttoarbeitslöhnen der mit LIP-Förderung neu geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätze sowie dazu, ob diese tariflich bezahlt sind?
  6. Wie hat sich 2007-2017 bei den Förderungen aus dem LIP
    a) die Zahl der Förderfälle
    b) die Zahl der geförderten Unternehmen entwickelt?
    Bitte aufschlüsseln nach Darlehensförderung und Zuschussförderung.
  7. Wie oft (Förderfälle) und für wie viele Ausbildungsplätze ist der im LIP mögliche Bonus für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze 2013-2017 in Anspruch genommen worden? Welche Informationen hat der Senat über die Dauerhaftigkeit der so geschaffenen zusätzlichen Ausbildungsplätze?
  8. Wie überprüft der Senat den im LIP vorgesehenen Ausschluss der Förderung von Arbeitsplätzen, die mit Leiharbeitskräften besetzt sind bzw. werden? Wie lange sind Unternehmen bei einer LIP-Förderung daran gebunden, die geförderten Arbeitsplätze nicht mit Leiharbeitskräften zu besetzen?
  9. Wie hat sich die im Rahmen des LIP verausgabte Fördersumme, d.h. der effektive Subventionswert für Unternehmen, 2007-2017 entwickelt?
    Bitte aufschlüsseln nach Zuschüssen und Zinsverbilligungen.
  10. Wie haben sich diese Fördersummen 2007-2017 jeweils auf die verschiedenen Größenklassen von Unternehmen verteilt?
    Bitte aufschlüsseln nach Zuschussförderung und Darlehensförderung.
  11. Gilt für alle Förderungen aus dem LIP die Regelung, dass für maximal 50% der Investitionssumme ein zinsverbilligtes Darlehen gewährt werden kann? Wie beurteilt der Senat die Problematik, dass dadurch die Förderintensität gegenüber Zuschussförderung erheblich gesenkt wird?
  12. Welche maximale Förderintensität (Anteil der effektiven Subvention an der gesamten Investitionssumme) ist
    a) beihilferechtlich grundsätzlich zulässig
    b) nach den Regelungen des LIP erreichbar
    c) in der Wirtschaftsförderung anderer Bundesländer erreichbar?
  13. Welche Vor- und Nachteile kann aus Sicht der geförderten Unternehmen eine Darlehensförderung gegenüber einer Zuschussförderung haben? Stellt sich dies für verschiedene Größenklassen von Unternehmen, für verschiedene Branchen oder für verschiedene Arten von Investitionsvorhaben tendenziell unterschiedlich dar? Haben sich die in der Evaluierung der Darlehensvergabe 2012 diesbezüglich getroffenen Annahmen aus Sicht des Senats seither bestätigt?
  14. Wie viele Anträge auf Förderung aus dem LIP sind 2007-2017 jeweils abgelehnt worden?
  15. Aus welchen Finanzierungsquellen sind die in den Jahren 2007-2017 jeweils im Rahmen des LIP verausgabten effektiven Zuflüsse an Unternehmen bestritten worden? Bitte die Jahressummen (nach Datum des Zuflusses) insbesondere angeben für:
    a) GRW-Mittel (nur Mittel des Bundes)
    b) EFRE-Mittel (nur Mittel der EU)
    c) Haushaltsmittel des Landes zur Kofinanzierung
    d) Haushaltsmittel des Landes über die Kofinanzierung hinaus
    e) Zinsverbilligung durch die BAB ohne Ausgleich durch Haushaltsmittel?
  16. Welche geförderten Unternehmen bekamen jeweils welche Mittel?
  17. Nach welchen inhaltlichen Förderkriterien richtet sich die LIP-Förderung?
  18. Welche Branchen sind in den Jahren 2007-2017 schwerpunktmäßig aus dem LIP gefördert worden? Inwieweit bilden sich in den Schwerpunkten der Förderung die in der Clusterstrategie des Senats definierten Innovationscluster ab?
  19. Wie viele der Förderfälle und welcher Summe von Zuwendungen (Zuschüsse oder effektiver Subventionswert von verbilligten Darlehen) entfiel in den Jahren 2007-2017 jeweils auf den Erwerb von Immobilien?
  20. Wie wird die Zahl der durch das LIP neu geschaffenen und gesicherten Arbeitsplätze ermittelt? Gibt es hierfür eine bundesweit oder zwischen Bundesländern vereinheitlichte Methode?
  21. Welche durchschnittliche Fördersumme aus dem LIP (effektiver Subventionswert der Zuwendungen an Unternehmen) entsprach in den Jahren 2007-2017 jeweils
    a) einem neu geschaffenen Arbeitsplatz
    b) einem gesicherten Arbeitsplatz?
  22. Wie verhalten sich diese Werte zu bundesweit oder in anderen Bundesländern angenommenen oder empirisch belegten Werten?
  23. In welchem Umfang sind in den Jahren 2007-2017 GRW-Mittel im Land Bremen für die Stärkung wirtschaftsnaher Infrastruktur eingesetzt worden? Für welche Projekte?
  24. Weshalb hält das LIP auch bei der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen an den Einschränkungen fest:
    a) Negativliste Branchen
    b) Mindestumfang 50.000 Euro?
  25. Unter welchen Voraussetzungen können kleine oder mittelständische Betriebe aus dem LIP gefördert werden, wenn sie
    a) ihre Verwaltung digitalisieren
    b) ihre maschinelle Ausstattung modernisieren
    c) neue Absatzwege einführen
    d) ihren Markenauftritt erneuern
    e) durch investive Maßnahmen die Arbeitssituation für die Beschäftigten verbessern wollen?
  26. Welche anderen Fördermöglichkeiten, um solche Vorhaben bezuschusst zu bekommen, bestehen im Land Bremen derzeit?
  27. Kann das LIP in seiner derzeitigen Form einen Beitrag zur Digitalisierung mittelständischer Unternehmen leisten?
  28. Stehen die Fördermöglichkeiten aus dem LIP genossenschaftlichen, gemeinnützigen oder non-profit-Betrieben in gleicher Weise zur Verfügung?
  29. Wie bewertet der Senat Steuerungskriterien, die teilweise in anderen Bundesländern bei der Investitionsförderung eingesetzt werden, namentlich
    a) eine Maximalgrenze für die Leiharbeitsquote der zu fördernden Unternehmen
    b) eine Minimalgrenze für das jährliche Bruttoarbeitsentgelt der zu fördernden Arbeitsplätze
    c) ein Scoring nach Kriterien, wie etwa Beitrag der Investition zur wirtschaftsstrategischen Regionalentwicklung, zu guter Arbeit oder zur Entwicklung besserbezahlter Frauenarbeitsplätze?
  30. Wie haben sich 2007-2017 die Mittel (effektive Subventionswerte) entwickelt, die für die einzelbetriebliche Förderung des Landes Bremen (ohne Beratungsförderung und Gründungsförderung) aufgewendet wurden? Bitte aufschlüsseln nach
    a) LIP (Landesinvestitionsförderprogramm)
    b) FEI (Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation)
    c) PFAU (Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken)
    d) LuRaFo (Luft- und Raumfahrtforschungsprogramm)
    e) sonstige
  31. Weshalb ermöglicht das Luft- und Raumforschungsprogramm (LuRaFo 2020) die Zuschussförderung von Investitionen und Produktentwicklungen mit bis zu 50% Förderzuschuss? Weshalb wurde speziell dieser Bereich von der weitgehenden Umstellung auf Darlehensförderung ausgenommen? 
  32. Wie ist der Frauenanteil unter den Beschäftigten der Betriebe, die mit dem LuRaFo 2020 bislang gefördert wurden?

Claudia Bernhard, Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE