Finanzielle und personale Voraussetzungen für auskömmlichen Bauunterhalt und Sanierung sowie Errichtung von Neubauten im öffentlichen Eigentum Bremens

RuppStadtentwicklung, Beiräte & Bürger*innenbeteiligungÖffentliche Daseinsvorsorge, Privatisierung & Rekommunalisierung

Aktuelle Mitteilungen des Senats belegen das Anwachsen des Sanierungsstaus in öffentlichen Gebäuden und Infrastruktur. 2001 betrug der geschätzte Sanierungs­bedarf der Gebäude im Sondervermögen SVIT knapp 500 Mio. Euro. Heute schätzt das Ressort den Sanierungsbedarf allein der Bremer  Schulen auf 675 Mio. € (Antwort auf eine Berichtsbitte der LINKEN im Haushalts- und Finanzausschuss). Desgleichen ist von den Kindertagesstätten in öffentlichem Eigentum bekannt, dass dort ein zusätzlicher Sanierungsbedarf von 100 Mio. € besteht. Im Folgenden werden – im Anschluss an die Große Anfrage der LINKEN 2014 zu Sanierungsstaus in öffentlichen Gebäuden und Infrastruktur – eine Reihe von weiteren Kennzahlen und Informationen zur Abbildung der Entwicklung in den letzten drei Jahren sowie der zukünftigen Entwicklung abgefragt.

Wir fragen den Senat:

I. Bauunterhalt und Sanierung der bremischen Immobilien

(1)          Welche  Beträge  sind  für  den  Bauunterhalt  der  öffentlichen  Gebäude  in Bremen (Stadt und Land) seit 2014 aufgewendet worden? Wir bitten um eine jahresweise Auflistung der geplanten Ausgaben und der tatsächlich abgeflossenen Mittel/Jahr. Falls es deutliche Unterschiede zwischen den geplanten und den tatsächlich abgeflossenen Mitteln gibt, bitten wir um eine zusätzliche Erläuterung der Gründe.

(2)          Welche Beträge sind für Sanierung der öffentlichen Gebäude in Bremen (Stadt und Land) seit 2014 aufgewendet worden? Wir bitten um eine jahresweise Auflistung der geplanten Ausgaben und der tatsächlich abgeflossenen Mittel/Jahr. Falls es deutliche Unterschiede zwischen den geplanten und den tatsächlich abgeflossenen Mitteln gibt, bitten wir um eine zusätzliche Erläuterung der Gründe.

(3)          Welcher Anteil an den verwendeten Mitteln für Bauunterhalt und Sanierung ist für Maßnahmen aufgewendet worden, die nicht unmittelbar zur Pflege, Wartung und Reparatur von Immobilien gedient haben, sondern zur Herstellung der Barriere­freiheit, zur Verbesserung des Brandschutzes, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung der Schadstoff­belastung („funktioneller Umbau“)? Wir bitten um eine jährliche Aufstellung seit 2014, ersatzweise um die Abschätzung des Anteils.

(4)          Anhand der vorliegenden Informationen zu „offensichtlichen Schäden“ an Schulgebäuden kalkulierte das Ressort die Summe der notwendigen Gesamtsanierungskosten auf 675 Mio. €. Welche zusätzlichen Sanierungs­kosten sind für die anderen Gebäude im Sondervermögen SVIT zu veranschlagen, wenn die dort bekannten offensichtlichen Schäden mit der entsprechenden Kalkulation hochgerechnet werden?

(5)          Welche Informationen liegen dem Senat ansonsten bzw. zusätzlich über weitere Sanierungsbedarfe an öffentlichen Gebäuden neben den bereits aufgeführten Kategorien „Schulen“ und „Kindergärten“ vor? Bitte nach weiteren Kategorien aufschlüsseln, wie „Hochschulgebäude“, „Verwaltungsgebäude“, „Justizvollzugsanstalten“ etc. 

(6)          Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über das Ausmaß vor, mit dem nicht behobene Schäden an Gebäuden dazu führen, dass der jährliche Sanierungsbedarf zusätzlich anwächst, sich also quasi „verzinst“?

(7)          Um welchen Betrag erhöht sich der Sanierungsbedarf an Schulen, Kindergärten und den anderen öffentlichen Gebäuden pro Jahr schätzungsweise? (Beantwortung, wenn möglich, nach den genannten Kategorien aufgeschlüsselt).

2. Sanierungsbedarf der bremischen Straßen

(8)          Welcher Sanierungsbedarf der bremischen Straßen ist durch das Pavementmanage­mentsystem  seit 2012 (Stand dort: 112,9 Mio. €)  ermittelt  worden  (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 

(9)          Welche Beträge sind für die öffentlichen Straßen seit 2007 für Sanierung aufgewendet worden? Wir bitten um eine jahresweise Auflistung der geplanten Ausgaben und der tatsächlich abgeflossenen Mittel/Jahr.

3. Sanierungsbedarf der Ingenieurbauwerke

In der Antwort auf die entsprechende Frage 2014 konnte der Senat noch nicht angeben, welche Schadenshöhe bzw. Sanierungsstau für alle Ingenieurbauwerke zu veranschlagen sei, weil die Planungsleistungen noch nicht abgeschlossen wären. Zum Zeitpunkt der Abfrage standen jedoch 19 Brücken unter genauester Beobachtung und befanden sich in der kurz-bis mittelfristigen Instandsetzungsplanung. Weitere 54 Bauwerke wurden als vordringliche Planungsvorhaben geführt.

(10)     Im Anschluss an diese Auskunft fragen wir: wie viele Brücken stehen zurzeit unter „genauester Beobachtung“ und müssen kurz-bis mittelfristig saniert werden? Wie­ viele Brücken werden zusätzlich als vordringliche Planungsvorhaben geführt?

(11)     Gibt es inzwischen eine konkretere Abschätzung des Gesamtsanierungs­bedarfs der Ingenieursbauwerke?

4. Geplanter Abbaupfad des Sanierungsstaus an Schulen und Kitas

(12)     Welchen zeitlichen Abbaupfad strebt der Senat in Bezug auf den Sanierungsbedarf der Schulen bzw. Kitas an (bitte getrennt darstellen)?

(13)     Gibt es eine Prioritätenliste der zu renovierenden Schulen sowie Kitas? Wenn ja, welche Schulen bzw. Kitas stehen auf dieser Liste auf den vorderen Plätzen? 

5. Personalentwicklung und Personalbedarf

(14)      Wie hat sich Personalausstattung der für Bauunterhalt und Sanierung der bremischen Immobilien zuständigen Stellen in der Verwaltung seit 2013 verändert? Bitte Angaben in VZÄ und Jahren. Wie viele der Beschäftigten werden in den nächsten vier Jahren voraussichtlich in Pension gehen?

(15)     Wie hat sich Personalausstattung der für Bauunterhalt und Sanierung der bremischen Straßen sowie Ingenieursbauwerke zuständigen Stellen in der Verwaltung seit 2004 verändert? Bitte Angaben in VZÄ und Jahren. Wie viele der Beschäftigten werden in den nächsten vier Jahren voraussichtlich in Pension gehen?

(16)     Sieht der Senat die Notwendigkeit, zumindest ab 2020 verstärkte Anstrengungen für Bauunterhalt und Sanierung der öffentlichen Gebäude, Straßen und Brücken Bremens zu tätigen?

(17)     Sieht der Senat die Notwendigkeit, dafür die Personalausstattung für Bauunterhalt und Sanierung der Gebäude sowie Straßen und Brücken anzuheben? Welche Personalzahlen wären nach Einschätzung des Senats auskömmlich, um den vorhandenen Sanierungsstau relevant zu verringern? Welchen Bedarf an Neueinstellungen prognostiziert der Senat demzufolge?

(18)     Wird es nach Einschätzung des Senats genügend qualifizierte Bewerber*innen für die zu besetzenden Stellen (insbesondere Bauingenieur*innen) geben, oder werden besondere Anstrengungen notwendig sein, um genügend geeignete Bewerber*innen einstellen zu können? Welche Maßnahmen plant der Senat, und welche Ressorts sollen dabei einbezogen werden?

6. Neubauten

(19)     In den nächsten Jahren werden sowohl für Kitas als auch für Schulen eine Reihe von Neubauten notwendig sein, um die steigenden Anzahl von Kindern versorgen zu können. Wir bitten um eine Aufstellung der geplanten Neubauprojekte im Bereich Kita und Schule in den kommenden 6 Jahren bzw. soweit bekannt. Wir bitten auch um die Angabe des voraussichtlichen Baubeginns und des voraussichtlichen Fertigstellungstermins.

(20)     Durch die deutlich steigende Anzahl von Neubauten im Vergleich zu vorangegangenen Jahren wird auf die Verwaltung - neben dem Personalaufwand für verstärkte Sanierungsvorhaben - auch für Planung und Bauaufsicht der Neubauten steigende Anforderungen zukommen. Sieht der Senat die Notwendigkeit, auch für diese Aufgabe die Personalausstattung anzuheben? Welche Erhöhung der Personalzahlen wären nach Einschätzung des Senats notwendig, um die Neubauten ohne Einschränkung der Sanierungstätigkeit zu planen und kontrollieren zu können?

Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE