Ausschöpfung der ESF- und EFRE-Mittel im Bundesland Bremen

Die Nutzung der Mittel aus den europäischen Strukturfonds, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), ist für das Land Bremen von hoher Bedeutung. Für die Förderperiode 2007-2013 standen dem Land Bremen maximal 89 Mio. Euro aus dem ESF und 142 Mio. Euro aus dem EFRE zu, insgesamt also 231 Mio. Euro für 7 Jahre.

Die Zuweisung der EU-Mittel steht unter dem Vorbehalt, dass die EU-Kommission die getätigten Ausgaben als erstattungsfähig anerkennt. Derzeit ist der Mittelfluss von der EU nach Bremen gestoppt, was beim Beschluss der Haushaltssperre durch den Senat als Haushaltsrisiko in Höhe von 17 Mio. Euro für 2015 eingestuft wurde. Der tatsächliche Verlustausfall aus der Förderperiode 2007-2013 kann aber auch höher liegen. Möglich ist auch, dass die EU bereits für die Förderperiode 2007-2013 angewiesene Mittel zurückfordert bzw. bei der Anweisung von Mitteln der Förderperiode 2014-2020 verrechnet.

Die Anforderungen der EU für die Anerkennung der Ausgaben sind zweifelsohne kompliziert und verändern sich immer wieder. Andererseits stellt sich für alle Bundesländer, die ESF- und EFRE-Mittel erhalten, in gleicher Weise die Notwendigkeit, sich umfassend und rechtzeitig auf diese Anforderungen einzustellen. Daher ist für die Bewertung der Situation auch bedeutsam, ob Bremen einen deutlich niedrigeren Anteil von den maximal möglichen EU-Mittel erzielt als andere Bundesländer, oder einen deutlich niedrigeren Anteil als in der vorherigen Förderperiode 2000-2006.

Maßgeblich dafür, sich auf diese Anforderungen einzustellen, sind u.a. eine ausreichende Personalausstattung und effiziente Strukturen, um alle Beteiligte einschließlich der Projektträger so früh wie möglich, so umfassend wie möglich und so handhabbar wie möglich über die einzuhaltenden Bedingungen zu informieren. Eine nähere Einschätzung und Bewertung der Probleme bei der Umsetzung der ESF- und EFRE-Mittel ist von großer Bedeutung, da die neue Förderperiode 2014-2020 bereits begonnen hat und hier unter Umständen in den Verwaltungsstrukturen dringend nachgebessert werden muss.  

Wir fragen den Senat:

(bitte jeweils getrennt nach ESF und EFRE beantworten)

1.    Wieviel von den 89 Mio. ESF und 142 Mio. EFRE, die Bremen für die Förderperiode 2007-2013 zustanden, hat Bremen bis heute erhalten? Wieviel davon ist von der EU bereits definitiv als erstattungsfähige Ausgaben anerkannt worden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

2.    Wie viele der Bremen in der Förderperiode 2007-2013 maximal zustehenden Mittel des ESF und des EFRE sind bis heute verausgabt worden? Sind dabei auch die entsprechenden Kofinanzierungsmittel bereits verausgabt worden?

3.    Wie viele der Bremen in der Förderperiode 2007-2013 zustehenden Mittel des ESF und des EFRE stehen den Trägern noch als Erstattung zu?

4.    Geht der Senat noch davon aus, die Summe, die Bremen für die Förderperiode 2007-2013 zustand, vollständig zu realisieren? Wenn ja, bis wann wird das erfolgt sein? Wenn nicht, in welchem Umfang werden Verluste aus dieser Förderperiode abzuschreiben sein?

5.    Wie viele der ESF- und EFRE-Mittel, die Bremen für die Förderperiode 2000-2006 maximal zustanden, hat Bremen seinerzeit tatsächlich als erstattungsfähige Ausgaben erhalten?

6.    Wie viele ESF- und EFRE-Mittel hat Bremen für die Förderperiode 2014-2020 bereits von der EU erhalten? Wie viel davon ist bereits ausgegeben worden? Sind dabei auch die entsprechenden Kofinanzierungsmittel bereits verausgabt worden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

7.    Wie würde sich der aktuelle Verlustvortrag, der im Controlling für die Produktpläne Arbeit und Wirtschaft genannt wurde, darstellen, wenn keine Verrechnung mit Vorschüssen aus der neuen Förderperiode 2014-2020 vorgenommen würde?

8.    Was genau bedeutet die n+2-Regelung? Was bedeutet das für die Abrechnung Bremens gegenüber der EU?

9.    In den EU-Jahresberichten anderer Bundesländer wird mehrfach darauf hingewiesen, dass Mittel aufgrund der n+2-Regelung verfallen sind. Ist dies in Bremen in der Förderperiode 2007-2013 bereits geschehen und wenn ja, in welchem Umfang?

10.Aus welchem Haushaltsposten wurden bislang bereits verausgabte ESF- oder EFRE-Mittel, für die keine Erstattungsaussicht mehr besteht, gedeckt?

11.In welchem Umfang müssen verausgabte Mittel der Förderperiode 2007-2013 jetzt bereits abgeschrieben werden? Wenn ja, warum ist das bislang nicht so dargestellt worden?

12.Bis wann spätestens kann Bremen Mittel der alten Förderperiode 2007-2013 noch bei der EU zur Erstattung einreichen, und zu welchem Zeitpunkt wird der Senat der Deputation und der Bürgerschaft eine abschließende Bilanzierung der Förderperiode vorlegen?

13.Welche Beanstandungen wurden (seit Beginn der Förderperiode 2007-2013) seitens der EU bislang gegenüber Bremen erhoben? Wann war das jeweils und in welchen Dokumenten war es niedergelegt? Konnten diese Beanstandungen seither ausgeräumt werden? Durch welche Maßnahmen?

14.In welchem Ausmaß sind Rückstände bei der Abrechnung und Erstattung der verausgabten ESF- und EFRE-Mittel auf Personalmangel zurückzuführen? Wenn ja, in welchen Bereichen?

15.Sind alle Stellen in den drei Verwaltungseinheiten des Landes für die ESF- und EFRE-Umsetzung (Verwaltungsbehörde, Prüfbehörde und zwischengeschaltete Stelle) derzeit besetzt? Welche Vakanzen gab es in diesem Jahr? Wie sieht die Perspektive hinsichtlich Vakanzen für 2016 aus?

16.Durch welche Strukturen und Personalausstattung wird in Bremen gewährleistet, dass alle Beteiligten, einschließlich der Träger, frühzeitig, aktuell, umfassend und handhabbar über die einzuhaltenden Bedingungen bei der Verwendung der EU-Mittel informiert werden?

17.Wie hat sich der Bearbeitungsrückstau im Bereich der EU-Mittel, der laut Deputationsberichten bereits bei der Eingliederung der bremer und bremerhavener arbeit gmbh (bba) in das Ressort bestand, seither entwickelt?

18.Welche Informationen hat der Senat über den Stand anderer Bundesländer bezüglich Ausschöpfungsgrad, Erstattungs-Ausfällen und Rückstau im Bearbeitungsprozess? Geht der Senat davon aus, dass der Ausschöpfungsgrad, den Bremen in der Förderperiode 2007-2013 erzielen wird, sich auf dem Durchschnitt der anderen Bundesländer bewegen wird?

19.Wie wird der Erfahrungsaustausch unter den Bundesländern organisiert?

20.Welche Maßnahmen hat der Senat bislang ergriffen, um zu verhindern, dass sich Probleme in der bereits laufenden neuen Förderperiode 2014-2020 fortsetzen?

21.Bis wann müssen im Rahmen der neuen Förderperiode 2014-2020 die ersten Mittelabrechnungen erfolgen (und in welcher Höhe), um keine Mittel zu verlieren?

Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE