Auftragsvergabe und Durchführung des Winterdienstes

RuppArbeitUmwelt, Bau, Wohnung, Verkehr & Energie

In Bremen-Nord ist der kommunale Umweltbetrieb Bremen (UBB) für den Winterdienst zuständig, südlich der Lesum die Nehlsen-Tochter ENO. Die Aufgaben des Winterdienstes sind in Leistungsverträgen mit der Stadtgemeinde Bremen geregelt. Die ‚Leitstelle Saubere Stadt‘ beim Senator für Umwelt ist für die Kontrolle zuständig, der Senator erteilt fachliche Weisungen für den Straßenwinterdienst.

Für den Winterdienst gibt es Prioritätenliste mit Straßen, Rad- und Fußwegen, die vorrangig geräumt bzw. gestreut werden sollen. Zur konkreten Durchführung des Winterdienstes bekommen MitarbeiterInnen von UBB und ENO Einsatzunterlagen, auf denen auch die die durchgeführte Arbeit dokumentiert wird.

Die ENO vergibt immer mehr Aufträge an andere Firmen, die ihre MitarbeiterInnen auf einem deutlich niedrigeren Lohnniveau bezahlen. Es liegen Berichte vor, wonach grundlegende Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Verkehrssicherungspflicht von diesen Drittfirmen teilweise nicht berücksichtigt werden (fehlende Warnwesten, keine Rundumleuchten an Fahrzeugen). Ob die beauftragten Drittfirmen tariftreu sind, ist unklar. Wer all das faktisch kontrolliert, ist ebenfalls offen.

Klar ist hingegen, dass immer weniger Angestellte der ENO südlich der Lesum für den Winterdienst zur Verfügung stehen. Waren zu Zeiten der öffentlichen Straßenreinigung  noch 360 Beschäftigte in Winterrufbereitschaft, lag diese Zahl vor zwei Jahren noch bei 180. Im Januar 2016 wurden nur noch rund 90 qualifizierte und nach Tarif bezahlte Beschäftigte der ENO im Winterdienst eingesetzt.

Wir fragen den Senat:

1.    Welche Leistungen im Straßenwinterdienst sind auf Grundlage der Leistungsverträge bzw. sonstigen Vereinbarungen zum Winterdienst in Bremen-Nord und im Bezirk südlich der Lesum inhaltlich, quantitativ und qualitativ vorgeschrieben? Gibt es für die beiden Bezirke unterschiedliche Zielvorgaben über die Qualität des Winterdienstes auf Straßen und Wegen?

2.    Was sehen die Kataster bzw. „Prioritäten-Listen“ in den beiden Reinigungsbezirken jeweils vor hinsichtlich der Summe prioritär zu räumender bzw. zu streuender Straßenabschnitte (bitte angeben in Kilometer und aufschlüsseln nach den beiden Bezirken)?

3.    Welche Kosten entfielen in den vergangenen vier Jahren auf die Erbringung des Straßenwinterdienstes in den beiden Bezirken? Sofern der Winterdienst nicht separat von der übrigen Straßenreinigung abgegrenzt werden kann: Wie berechnen sich die Leistungsentgelte für den Winterdienst und welche Leistungsentgelte wurden seit 2010 jährlich real für den Winterdienst von ENO und UBB abgerechnet?

4.    Gibt es Vorschriften, Dienstanweisungen oder vergleichbare Vorgaben bei der ENO und beim UBB, die Einschränkungen der Vorhaltung, Alarmierung und Durchführung des Winterdienstes in der Nacht vorsehen? Wenn ja, in welcher Form und mit welcher Begründung?

5.    Die Fahrten von UBB und ENO müssen dokumentiert bzw. protokolliert werden. Inwiefern werden diese Dokumentationen dem Senator für Umwelt und Verkehr vorgelegt?

6.    Liegen dem Senat für Umwelt und Verkehr Einsatzdokumentationen über die Nacht vom 3. Januar 2016 auf den 4. Januar 2016 vor und wie viele Beschäftigte des UBB und der ENO waren demnach zu welchem Zeitpunkt im Einsatz?

7.    Wie viele MitarbeiterInnen und EinsatzleiterInnen sind bei ENO und UBB jeweils in Winter-Schichtdienst eingeteilt und kann damit ein Winterstraßendienst auf Grundlage der vereinbarten Leistungserbringung rund um die Uhr gewährleistet werden?

8.    Über wie viele geeignete Fahrzeuge verfügen ENO und UBB, und kann damit die Leistungserbringung sichergestellt werden?

9.    Welche Firmen erbringen in Fremdvergabe welche Leistungen im Bereich Straßenwinterdienst in Bremen-Nord und südlich der Lesum (bitte aufschlüsseln nach im Januar 2016 erbrachte Leistungen bzw. in Prozent der geräumten oder gestreuten Straßenkilometer)?

10. Welchen Anteil an den Arbeiten verrichten diese Firmen in Fremdvergabe?

11. Wo erfolgt die konkrete Planung und Verteilung der Routen im Winterdienst zwischen den verschiedenen Räumdiensten?

12. Nach welchen Kriterien werden diese Firmen ausgewählt und in wie fern ist der Senat in den Prozess der  Untervergabe der Leistungserbringung eingebunden? In welcher Form ist diese Fremdvergabe geregelt? Gibt es in diesem Bereich Werkverträge oder Leiharbeit?

13. Bezahlen die jeweiligen Firmen für die Erbringung in Fremdvergabe nach Tarif und wenn ja: nach welchem? Wird der Mindestlohn und das Arbeitszeitgesetz eingehalten und welche Regelungen gibt es hinsichtlich Schicht- und Bereitschaftszulagen?

14. Sind dem Senat aktuell Probleme beim Arbeitsschutz und bei der Verkehrssicherungspflicht bekannt geworden und wer kontrolliert die Einhaltung dieser Standards?

15. Wer haftet für etwaige Verstöße gegen Arbeitsschutz und Verkehrssicherungspflichten?

16. Welche konkreten Ergebnisse wurden beim sogenannten Schneegipfel erreicht?

Klaus-Rainer Rupp, Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE<xml></xml>