Historisches Stadtbild pflegen, transparenten demokratischen und fairen Bürgerdialog suchen

Erhalt und Pflege des historisch gewachsenen Stadtbildes, Charakter und Aufenthaltsqualität der Quartiere, Stadtplanung  im transparenten Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern  und Beiräten stellen wesentliche Leitlinien einer verantwortungsbewussten und demokratischen Stadtgestaltung dar. In der Vergangenheit wurden umfangreichere Sanierungsmaßnahmen etwa im Rahmen von Kanalsanierungen in Bremen daher regelmäßig im Rahmen von BürgerInnenbeteiligung geplant und durchgeführt. Berechtigte und begründete Wünsche von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Gesichtspunkte der Denkmalpflege in Planungs- und Umsetzungsprozesse wurden bisher einbezogen.

Laut Bericht des Weser Kurier (Stadtteil-Kurier) vom 27. April 2017 hat das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) insbesondere in der Frage der Straßenoberflächengestaltung im Zuge von Sanierungsmaßnahmen einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel vollzogen. Laut Aussage der Amtsleiterin soll künftig bei der Wiederherstellung von Straßenoberflächen grundsätzlich  Asphalt zum Einsatz kommen. Eine Wiederherstellung des historischen Kopfsteinpflasters, das in vielen Straßen Bremens seit über 100 Jahren das Stadtbild prägt, ist danach künftig nicht mehr vorgesehen.

Mit gleichem Tenor informierte eine Mitarbeiterin des ASV im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 28. März die Anwohnerinnen und Anwohner der Hollerstraße in der Östlichen Vorstadt.  Entgegen dem einmütigen Wunsch aller anwesenden Anlieger erläuterte die ASV-Vertreterin, gemäß einer neuen Leitlinie des ASV solle in Bremen künftig ausschließlich Asphalt zur Wiederherstellung von Straßenoberflächen genutzt werden. Früher mögliche Kompromisslösungen – etwa im Rahmen des sogenannten „Pflaster-Katasters“ – seien damit künftig nicht mehr möglich.

Wir fragen den Senat:

1.    Gibt es eine solche neue Leitlinie zur Ausführung von Straßensanierungsmaßnahmen in Bremen und eine entsprechende Grundsatzentscheidung zum Einsatz von Asphalt als Straßenoberfläche im Zuge von Sanierungsmaßnahmen? Wie lautet diese Regelung konkret? Auf welche Stadtteile und Quartiere im Bremischen Stadtgebiet soll sie Anwendung finden?

2.    Welche Gründe, Hintergründe  und Kriterien haben zu  einer Neuausrichtung der Leitlinien der Straßensanierung in Bremen geführt?

3.    Welche senatorischen Dienststellen waren an der Neuausrichtung beteiligt? Wie wurden Ortsämter, Beiräte und parlamentarische Gremien bzw. die städtische Deputation für Umwelt, Bau und Verkehr einbezogen?

4.    Waren Kostengesichtspunkte und Einsparpotentiale wesentliche Gesichtspunkte veränderter Leitlinien? Wenn ja, welche Einsparpotentiale sieht der Senat? Welche Rechenmodelle und Kalkulationen liegen ggf.  prognostizierten Spareffekten – insbesondere bei der Abwägung „Wiederherstellung und Recycling von vorhandenem Pflaster oder Neuverlegung von Asphalt “ -  zugrunde?

5.    Wie beurteilt der Senat die mittel- und langfristigen Folgen für Erscheinungsbild, Attraktivität, historische Authentizität und Aufenthaltsqualität in stadtbremischen Quartieren, die seit Mitte/Ende des 19. Jahrhunderts bis heute nachhaltig durch historisches Kopfsteinpflaster geprägt wurden, durch eine schrittweise Umgestaltung zu Asphaltstraßen?

6.    Welche Folgen und Risiken sieht der Senat in der Zukunft für einen konstruktiven Dialog mit den betroffenen AnwohnerInnen, Beiräten und Anliegeriniativen? Wie will der Senat künftig sicherstellen, dass Wünsche, Voten und Anregungen der Anlieger angemessen bei der Planung und Umsetzung  von Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden und deren Identifikation mit ihrem Wohn- und Lebensumfeld erhalten bleiben?

7.    Wie steht der Senat zu der Option, mögliche Mehrkosten für den Erhalt des historischen Erscheinungsbildes (Kopfsteinpflaster) auf freiwilliger Basis durch Bürgerengagement und finanzielle Beteiligung der Anlieger zu kompensieren?

Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.