„Vorratsdatenspeicherung“ über Mitgliedsdaten kurdischer Vereine
Wir fragen den Senat:
- Sind Daten aus - nach Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (AZ: WD 3 - 3000 - 078/22) rechtswidrigen - „Spontanübermittlungen“ von Mitgliedsdaten kurdischer Vereine des Bundesverwaltungsamtes an das Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz ebenfalls an das Bremer LKA und/oder LfV übermittelt worden oder haben diese Zugriff auf entsprechende Datenbestände?
- Wenn ja, wie viele Daten wurden seit 2000 übermittelt und wie verfährt der Senat mit den entsprechenden personenbezogenen Daten?
- Wird der Senat Betroffene in Bremen informieren, deren Daten rechtswidrig weitergegeben worden sind?
Cindi Tuncel, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE.
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