„Vorratsdatenspeicherung“ über Mitgliedsdaten kurdischer Vereine

TuncelJustiz & Inneres, ReligionMedien & DatenschutzMigration & Integration

Wir fragen den Senat:

  1. Sind Daten aus - nach Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (AZ: WD 3 - 3000 - 078/22) rechtswidrigen - „Spontanübermittlungen“ von Mitgliedsdaten kurdischer Vereine des Bundesverwaltungsamtes an das Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz ebenfalls an das Bremer LKA und/oder LfV übermittelt worden oder haben diese Zugriff auf entsprechende Datenbestände?
  2. Wenn ja, wie viele Daten wurden seit 2000 übermittelt und wie verfährt der Senat mit den entsprechenden personenbezogenen Daten?
  3. Wird der Senat Betroffene in Bremen informieren, deren Daten rechtswidrig weitergegeben worden sind?

Cindi Tuncel, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE.