Nachbesserungen bei den Covid-19-Ausgleichszahlungen aus Bundesmitteln für Krankenhäuser

JanßenRuppCoronaGesundheitHaushalt & Finanzen

Die finanzielle Lage der Kliniken in Deutschland spitzt sich coronabedingt weiter dramatisch zu. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind die monatlichen Erlöse im Januar 2021 um 1,8 Milliarden Euro bzw. rund 20 Prozent zurückgegangen. Dies geht aus einer Umfrage der Deutschen Krankenhaus-gesellschaft (DKG) gemeinsam mit den 16 Landeskrankenhausgesellschaften hervor. Insgesamt beteiligten sich über 1.000 Krankenhäuser an der Abfrage ihrer aktuellen Finanzlage.

Mit dem Corona-Rettungsschirm für Krankenhäuser zahlt der Bund beginnend März 2020 Ausgleichszahlungen für Erlösdefizite der Krankenhäuser durch die sogenannte Freihaltepauschale. Viele Kliniken werden durch die jetzt geltenden Anspruchskriterien (Inzidenz über 50 und 75-prozentige Belegung der Intensivstationen) aber nicht erfasst und erhalten keine Liquiditätsunterstützung des Bundes, gleichwohl haben sie massive pandemiebedingte Erlösausfälle und Liquiditätsprobleme. Bei nahezu gleichbleibenden Kosten geht den Kliniken Monat für Monat ein erhebliches Stück Liquidität verloren. Solange nicht eine finanzstarke Kommune oder ein großer Träger hinter den Kliniken stehen, geraten sie zwangsläufig in Zahlungsengpässe. Im schlimmsten Fall gehen Kliniken, die gerade noch in der Covid-Versorgung unverzichtbar waren, in die Insolvenz.

Mit der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vom 7. April 2021 wurden die Ausgleichzahlungen für Krankenhäuser zwar erneut bis zum 31. Mai 2021 verlängert, sie bietet aber weiterhin keine Lösung für die vielen Kliniken. Aus den Rückmeldungen der DKG-Umfrage aus über 1.000 Krankenhäusern geht hervor, dass 40 Prozent aller Kliniken keinerlei Ausgleichszahlungen erhalten. Dabei ist für die Krankenhäuser besonders das Festhalten an den Werten des vergangenen Jahres u.a. am Inzidenzwert 70 bzw. seit Kurzem am Inzidenzwert von 50 enttäuschend. Diese Werte wurden in der Vergangenheit in Deutschland erfreulicherweise häufig unterschritten, was dazu führte, dass in immer mehr Regionen Krankenhäuser keine Ausgleichszahlungen mehr erhielten. Die pandemiebedingten Erlösausfälle bleiben für die Krankenhäuser aber unvermindert bestehen. Aber auch bei den Kliniken mit Ausgleichzahlungen liegen die tatsächlichen Erlösverluste deutlich darüber. Die Zahlungen des Bundes gleichen die Einnahmenverluste nur zu etwa zwei Drittel aus.

Neben der notwendigen Anpassung der Inzidenzzahlen an aktuelle Entwicklungen sind auch für die Berechnung der Ausgleichszahlungen aktuelle Änderungen der Referenzwerte zu berücksichtigen, damit „ungerechtfertigte“ Auszahlungen, wie sie speziell bei dem Trägerwechsel der Kinderklinik in Bremerhaven vorgekommen sind, zukünftig vermieden werden können.

Auch für die Krankenhäuser im Land Bremen sind hohe Erlösverluste zu verzeichnen, die nur teilweise durch die Ausgleichszahlungen des Bundes ausgeglichen werden. Daher füllt das Land Bremen zusätzlich zum Bund über Ausgleichszahlungen für freigehaltene Betten in den Krankenhäusern die er-wartete Defizitlücke mit vorerst bis zu 20 Millionen Euro aus dem Bremen-Fonds aus.

Vor dem Hintergrund der nicht voraussehbaren Dauer des Pandemiegeschehens und der daraus sich ergebenden finanziellen Unsicherheit für die Krankenhäuser sind Nachbesserungen bei den Ausgleichszahlungen und Regelungen für das gesamte Jahr 2021 erforderlich. Eine kurzfristige monatliche Verlängerung der Ausgleichsverordnung stellt keine Planungssicherheit für die Kliniken dar.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Verordnung für die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser wie folgt geändert wird:

  • Sicherstellung der finanziellen Schutzmaßnahmen für die Krankenhäuser bis zum Jahresende 2021, damit die Häuser Planungssicherheit erhalten.
  • Bei der Berechnung der Ausgleichszahlungen für das laufende Jahr müssen die Werte (u.a. Inzidenzen, Referenzwerte) weiterhin an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, die Ausgleichszahlungen des Landes für freigehaltene Betten im Zuge der Covid-19-Pandemie bis zum Jahresende fortzusetzen.
3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, der staatlichen Deputationen für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz im Sommer 2021 über das Ergebnis der Initiative zu berichten.

Ute Reimers-Bruns, Arno Gottschalk, Holger Welt, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Nelson Janßen, Klaus-Rainer Rupp, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Ilona Osterkamp-Weber, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN