Handwerk von Bürokratie entlasten

Das Handwerk nimmt am Wirtschaftsstandort Bremen eine zentrale Rolle ein. Mit seinen unterschiedlichen Gewerken ist es eine tragende Säule für Innovation, Wachstum, Ausbildung und Beschäftigung. Im Land Bremen sind rund 5 000 Handwerksbetriebe mit ungefähr 30 000 Mitarbeiter:innen tätig. Mit mehr als 3 300 Auszubildenden stellte das Handwerk im Land Bremen in den letzten drei Jahren knapp 25 Prozent aller Ausbildungsplätze. Die Handwerksbetriebe im Land Bremen sind damit nach wie vor ein Kernstück des wirtschaftlichen Handelns für die Beschäftigung und vor allem auch die betriebliche Ausbildung junger Menschen.

Digitalisierung, Inflation, Energiekosten und demografischer Wandel stellen jedoch alle Handwerksbetriebe vor enorme Herausforderungen. Nicht zuletzt sind viele gefordert, ihre Betriebe durch klimaneutrale Technologien an neue Rahmenbedingungen anzupassen. Viele Unternehmen stellen sich diesem Wandel bereits engagiert und innovativ.

Vor dem Hintergrund dieser Anstrengungen ist es geboten, das Handwerk im Land Bremen zusätzlich zu unterstützen, indem nicht zeitgemäße und überflüssige Bürokratiealtlasten konsequent abgebaut und neue Bürokratie systematisch vermieden wird. Selbstverständlich geht es nicht ganz ohne regulierende Vorgaben, jedoch müssen diese auf das zwingend notwendige begrenzt werden. Der Senat entwickelt bereits seit vielen Jahren gemeinsam mit der Handwerkskammer Verbesserungen von hilfreichen digitalen Anwendungen, wie die Einführung der Elektronischen Rechnung (E-Rechnung) oder die Entwicklung des „Einer für Alle“-Onlinedienstes „Handwerksgründung:digital“. Dies ist eine deutschlandweite Fokusleistung, die in Bremen in enger Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) betrieben und fortlaufend verbessert wird.

Darüber hinaus ist es gut, dass der Senat das Thema Entbürokratisierung auf die Tagesordnung des Transformationsrates genommen hat. Auch das von der Bundesregierung beschlossene Bürokratieentlastungsgesetz III, in dem die Einführung eines Basisregisters in
Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer angekündigt wird, ist ein wichtiger Schritt zum gelingenden Bürokratieabbau. Nun ist auch das Land Bremen gefragt, dringend notwendige Beiträge zur Entbürokratisierung zu leisten.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. basierend auf den Beratungen mit den Partner:innen im Transformationsrat des Senats einen konkreten Entbürokratisierungskatalog für das Land Bremen zu erarbeiten. Dieser soll insbesondere, aber nicht ausschließlich folgende Bereiche berücksichtigen:
a) Reduzierung mehrfacher Abfragen gleicher Daten durch verschiedene Behörden und Ämter. Dazu ist eine verstärkte Vernetzung der Behörden und Ämter sowie die Digitalisierung und Modernisierung von Registern notwendig.
b) Reduzierung von Statistikpflichten und Neuregelung von Meldepflichten, sodass nur noch Abweichungen gegenüber zum Beispiel dem Vormonat oder dem Vorjahreswert gemeldet werden müssen.
c) Prüfung, auf welche bestehenden bürokratischen Regeln oder Verordnungen inzwischen wieder verzichtet werden kann (Entrümpelung) und Prüfung der Möglichkeit von zeitlichen
Befristungen neuer Verordnungen.
2. der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen drei Monate nach Beschlussfassung den Entbürokratisierungskatalog inklusive einer Umsetzungsplanung vorzulegen und zwölf Monate nach Beschlussfassung erneut über den Stand der Umsetzung der geplanten
Entbürokratisierungsmaßnahmen zu berichten.

Dr. Emanuel Herold, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Basem Khan, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Klaus-Rainer Rupp, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE