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Mehr Steuergerechtigkeit: Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen einführen

RuppHaushalt & Finanzen

Im Zusammenhang mit den sogenannten Panama-Papers, den Cum-Ex beziehungsweise Cum-Cum-Geschäften sowie den „Share-Deals“ hat die Staatengemeinschaft ihren Kampf gegen unerwünschte Steuergestaltungen verstärkt. Hierzu hat die EU in 2018 eine entsprechende Richtlinie beschlossen, die eine Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmodellen vorsieht. Die Richtlinie eröffnet eine europaweit einheitliche Regelung, die bis zum 31. Dezember 2019 in nationales Recht umgesetzt werden sollte.

Im November/Dezember 2019 wurde die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossen. Somit hat die Bundesregierung die Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Auf Grund der Kompetenzen der EU-Kommission enthielt der Vorschlag der Kommission ausschließlich grenzüberschreitende Sachverhalte. Den Nationalstaaten war es freigestellt, zusätzlich eine Anzeigepflicht für nationale Sachverhalte einzuführen. Deutschland hat davon – im Gegensatz zu anderen EU-Staaten – keinen Gebrauch gemacht. Dies ist bedauerlich, da bereits auf der Finanzministerkonferenz der Länder am 21. Juni 2018 ein Vorschlag zur nationalen Anzeigepflicht erarbeitet worden war.

Zielsetzung des beschlossenen Anzeigepflichtgesetzes ist, Steuervermeidungspraktiken und die Verlagerung von Gewinnen möglichst rasch zu identifizieren und Maßnahmen ergreifen zu können, um die Erosion des Steueraufkommens zu verhindern. Durch die Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen erhalten die Steuerbehörden Informationen über als relevant eingestufte Steuergestaltungen. Diese Informationen versetzen den Gesetzgeber und die zuständigen Finanzbehörden in die Lage, ungewollte Gestaltungsspielräume im internationalen Kontext zügig zu schließen.

Neben der beschlossenen grenzüberschreitenden Anzeigepflicht ist im Kampf um mehr Steuergerechtigkeit auch die Einführung einer Pflicht zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen notwendig. Die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen würde unter anderem die Ertragsteuern, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer betreffen. Hinsichtlich der Erbschaftsteuer müssten somit beispielsweise Modelle gemeldet werden, mit denen Vermögende systematisch die Schenkung- und Erbschaftsteuer vermeiden. Die Meldepflicht würde den nationalen Behörden helfen, potenziell aggressive Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und ungewollte Gestaltungsspielräume durch Schaffung oder Änderung von entsprechenden Rechtsvorschriften zu schließen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Landtag) setzt sich für Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug ein. Insbesondere beim Kampf gegen schädliche und scheinbar legale Steuergestaltungsmodelle ist neben der bereits 2019 eingeführten grenzüberschreitenden Anzeigepflicht auch eine nationale gesetzliche Regelung notwendig. Daher hält die Bürgerschaft (Landtag) die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht auch für innerstaatliche Steuergestaltungen für dringend geboten, denn vom Gesetzgeber unbeabsichtigte legale Steuervorteile können genauso durch nationale Gestaltungen erzielt werden.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass zusätzlich zu der bereits eingeführten Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auch eine gesetzliche Anzeigepflicht inländischer Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als zehn Millionen Euro erarbeitet und beschlossen wird.

Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Klaus-Rainer Rupp, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE