Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand sichern - Große Vermögen an der Bewältigung der Corona-Folgen und des Klimawandels stärker beteiligen – Zukunftsinvestitionen ermöglichen!

Die öffentlichen Finanzen in Bremen aber auch in anderen Bundesländern und im Bund sind geprägt von folgenden Umständen:

  • Um die unmittelbaren Folgen der Corona Pandemie zu bekämpfen war und ist weiterhin die Aufnahme von Krediten notwendig. In Bremen werden es im Jahr 2023 wahrscheinlich bis zu 2 Mrd. Euro sein, die einerseits aus dem Bremen Fonds fließen werden und andererseits pandemiebedingte Steuerausfälle kompensieren. In Bund, Ländern und Kommunen werden es zusammen rund weit über 300 Mrd. sein. An diese Kredite sind unterschiedliche Tilgungsfristen geknüpft. In Bremen beginnt die Frist zur Rückzahlung schon 2024. 2 Mrd. Euro aufgeteilt auf 30 Jahre bedeuten Tilgungsraten von über 60 Mio. Euro jährlich.
  • Die Kreditaufnahme war nur möglich, weil das Verbot der Neuverschuldung (Schuldenbremse) wie es im Grundgesetz und der Landesverfassung festgeschrieben ist, durch die Erklärung der „Notsituation“ zeitweise aufgehoben ist. Die Erklärung der Notsituation legt der Kreditaufnahme allerdings enge Beschränkungen auf. Die Notwendigkeit der getätigten bzw. geplanten Ausgaben müssen sehr eng mit der Ursache verknüpft sein und Rückstellungen für die Zeit nach der Notsituation sind nicht erlaubt.
  • Die Steuereinnahmen Bremens werden nach Einschätzung des   Arbeitskreises Steuerschätzung in den nächsten Jahren ca. 100-150 Mio. Euro niedriger ausfallen als es ohne die Corona-Pandemie der Fall gewesen wäre. Den Ausfall der Steuereinnahmen kann Bremen 2022 und 2023 durch Kreditaufnahme kompensieren. Im Jahr 2024 wird das nach aktueller Einschätzung nicht mehr möglich sein.

Im Haushalt 2020 wurde damit begonnen, das Personal an vielen Stellen u.a. in den Schulen, bei der Polizei aber auch in der Verwaltung wieder deutlich aufzustocken. Wichtige Mittel für dringend notwendige Investitionen (Schulbau, Krankenhäuser) konnte eingestellt werden. Erste Schritte in der wirksameren Bekämpfung des Klimawandels wurden mit dem Klimatopf auf den Weg gebracht. Eine ganze Reihe sozialer Projekte wurden beschlossen und befinden sich in der Umsetzung.

Zur schnellen Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen der Pariser Klimaziele und des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz werden auch in Bremen deutlich mehr Mittel benötigt, die sich aber in der derzeitigen Haushaltsperspektive nicht ausreichend abbilden lassen. Die Restriktionen der Schuldenbremse verhindern, dass kreditfinanzierte Zukunftsinvestitionen für den Klimaschutz getätigt werden können, obwohl gerade dort die gesellschaftliche „Rendite“ der Investitionen enorm hoch wäre und die Belastung durch Zinsen weit übersteigen würde.

Während es staatlichen Haushalten an Geldern fehlt, gilt das nicht für die Gesellschaft unseres Landes als Ganzes. Die Privatvermögen in Deutschland sind sogar während  der Pandemie weiter gestiegen.

Der private Reichtum in Deutschland wird derzeit auf 13 Billionen Euro geschätzt, das entspricht dem sechsfachen der öffentlichen Schulden in Höhe von rund 2,2 Billionen Euro. Dabei besitzt die ärmere Hälfte der Bevölkerung unterm Strich fast kein Vermögen. Die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung besitzen zwei Drittel, das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt rund ein Drittel, und das reichste Promille der Bevölkerung besitzt alleine ein Sechstel der 13 Billionen Euro. In der Tendenz entwickeln sich die Vermögen weiter deutlich auseinander, vor allem auch deshalb, weil in kaum einem anderen Land Vermögen geringer und Arbeit stärker besteuert wird als in Deutschland.

Die Krise hat viele Unternehmen vor existenzielle Nöte gestellt. Staatliche Hilfen und Kurzarbeitergeld haben auf Bundes- und Landesebene dazu beigetragen diese Folgen zu mildern und Massenentlassungen zu vermeiden. Auch diese Hilfen sind kreditfinanziert. Gleichzeitig gibt es nicht wenige Unternehmen, die von der Pandemie profitiert haben und ihre Gewinne teilweise sogar in außergewöhnlichem Maße steigern konnten. So meldet z.B. Amazon im Oktober 2020 eine Verdreifachung des Gewinns.

Aus den außerordentlichen finanziellen Belastungen und Herausforderungen der staatlichen Haushalte einerseits und der hohen und extrem ungleich verteilten privaten Vermögen andererseits ergibt sich die dringende Notwendigkeit, einen Lastenausgleich vorzunehmen und vor allem die großen Vermögen stärker an der Finanzierung der staatlichen Aufgaben zu beteiligen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest: 

Um die hohen Belastungen der staatlichen Haushalte in der Corona-Pandemie in fairer Weise zu verteilen, sollte ein Lastenausgleich durchgeführt werden, durch den insbesondere große private Vermögen einen Beitrag zur Stärkung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Gebietskörperschaften leisten.

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. im Bundesrat eine Initiative für einen Lastenausgleich bei der Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und den Kosten der Wiederbelebung und zukunftsgerichteten Stärkung der Wirtschaft zu unternehmen. 
  2. zur Vorbereitung dieser Initiative eine Expert:innenanhörung zu den steuerpolitischen Instrumenten und der rechtlichen Ausgestaltung eines solchen Lastenausgleichs durchzuführen und dabei Stellungnahmen insbesondere zu den Instrumenten Vermögenssteuer, Vermögensabgabe, Exzess-Gewinnsteuer sowie der angemessenen Beteiligung von Großunternehmen mit Sitz im Ausland einzuholen.

Klaus-Rainer Rupp, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und die Fraktion der SPD
Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN