Tarifliche Löhne bei der Müllabfuhr und Straßenreinigung ab 2018

Wir fragen den Senat:

1.    Durch welche konkreten Maßnahmen und auf welcher rechtlichen Grundlage soll  sichergestellt werden, dass die Beschäftigten der zu gründenden GmbHs für Müllabfuhr und Straßenreinigung, an denen sich Bremen mit 49,9 Prozent beteiligen will, nach Tarif entlohnt werden?

2.    Welcher Tarif soll in den zu gründenden GmbHs gezahlt werden?

3.    Inwiefern wird das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bei Müllabfuhr und Straßenreinigung nach der Teil-Rekommunalisierung in  2018 umgesetzt?

Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.