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Anfragen

Zur Ausübung der Kontrollfunktion des Parlamentes stehen dem Parlament verschiedene Frageformen als umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung:

1) die Mündliche Anfrage in der Fragestunde vor dem Plenum des Parlaments,
2) die Kleine Anfrage, die innerhlb von drei Wochen schriftlich beantwortet werden muss,
3) die Große Anfrage, die ebenfalls schriftlich beantwortet und zum Gegenstand einer Aussprache im Plenum gemacht wird.

Das Fragerecht der Parlamentarier wird auch als lnterpellationsrecht bezeichnet, mit dem jede/r Abgeordnete/r die Möglichkeit hat, eine/n oder mehrere SenatorInnen der Landesregierung aufzufordern, sich bezüglich einer politischen Handlung, einer bestimmten Situation sowie allgemeiner oder spezifischer Aspekte der Regierungspolitik zu rechtfertigen.