Finanzierung der neuen Straßenbahnen und Einsparungsmaßnahmen der BSAG

Die BSAG hatte im vergangenen Geschäftsjahr Einnahmen aus der Personenbeförderung in Höhe von 103,6 Millionen Euro. Weitere rund 50,5 Millionen Euro wurden durch die Stadtgemeinde in Form eines Verlustausgleichs finanziert.

In der Vergangenheit hat die Stadtgemeinde diesen Zuschuss stetig reduziert. Bei der BSAG wurden in Folge dessen Personal abgebaut und Ticketpreise erhöht: Seit dem Jahr 2000 fiel jede zehnte Stelle weg (von 2331 auf 1955 Beschäftigte). Die Fahrgelderträge haben sich seitdem nahezu verdoppelt (von 47 Mio. auf 88 Mio. Euro), wobei sich die Kennzahl der Fahrten pro EinwohnerIn im gleichen Zeitraum nur um knapp 6,5 Prozent erhöht hat (von 175 auf 187).

Der Kauf von 67 dringend benötigten Straßenbahnen und die Generalüberholung von weiteren 10 Bahnen bedeuten einen Investitionsbedarf von rund 400 Millionen Euro bis 2041. Die jährlichen Kosten in Höhe von 18 Millionen Euro sollen zu je einem Drittel von der BSAG und zu zwei Dritteln von der Stadtgemeinde getragen werden.

Die BSAG soll ihren Finanzierungsanteil wie folgt realisieren:

„Die BSAG trägt zur Finanzierung durch Absenkung des Verlusts in Höhe von insgesamt durchschnittlich rd. 6 Mio. EUR p.a. bei. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 2,5 Mio. Euro getragen durch eine Verbesserung der Effizienz der Leistungserbringung bei der BSAG und aus 3,5 Mio. Euro unter anderem getragen durch die Optimierung des Angebotes, der Qualitätskriterien sowie durch die Steigerung der Beförderungserträge.“ (Mitteilung des Senats vom 5. Juli 2016, Drucksache 19/333 S).

In Bremen-Nord werden aktuell Pläne diskutiert, wonach zahlreiche Buslinien eingestellt oder eingeschränkt werden sollen.

Wir fragen den Senat:

1.    Welche konkreten Maßnahmen zur Kostenreduzierung oder Einnahmeerhöhung sind aktuell geplant in Bezug auf die Linienführung und Taktung von Bussen und Bahnen?

2.    Welche davon stehen im Zusammenhang mit dem Investitionsbedarf für die neuen Bahnen?

3.    In welchem Umfang können durch die unter 1 genannten bislang geplanten Maßnahmen Kosten reduziert oder Einnahmen erhöht werden und in welcher Höhe besteht darüber hinaus gehender Finanzierungsbedarf?

4.    Bis wann ist mit einem  konkreten Maßnahmenprogramm zu rechnen, um den Finanzierungsanteil der BSAG für die Anschaffung der neuen Bahnen zu hinterlegen?

5.    Welche Berechnungen, Planzahlen oder Prognosen über die mittelfristige Höhe der Beförderungsentgelte liegen vor und welche Preise  sind in diesen Einschätzungen für die Jahre 2020, 2025 und 2030 für das Einzelticket und das reguläre Monatsticket vorgesehen?

6.    Das Stadtticket kostet für erwachsene BezieherInnen von Sozialleistungen aktuell 35,90 Euro und 28,30 Euro für Kinder und Jugendliche. Im Regelsatz des ALG II sind für Mobilität hingegen nur 25,45 Euro vorgesehen. Welche aktuellen Berechnungen, Planzahlen oder Prognosen über die Preise des Stadttickets gibt es und was sehen diese für die Jahre 2020, 2025 und 2030 vor?

7.    Das Schülerticket kostet aktuell 45,40 Euro. Welche aktuellen Berechnungen, Planzahlen oder Prognosen über die Preise des Schülertickets gibt es und was sehen diese für die Jahre 2020, 2025 und 2030 vor?

Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.<xml></xml>