Entwicklung des Baumbestandes und Bewirtschaftung durch den Umweltbetrieb

RuppUmwelt, Bau, Wohnung, Verkehr & Energie

Der Schutz alter Bäume hat angesichts des Klimawandels herausragende Bedeutung. Fällungen alter Bäume können nur sehr bedingt durch Neupflanzungen kompensiert werden, weil die ökologische Funktion durch Nachpflanzungen erst Jahrzehnte später wiederhergestellt ist.

Immer wieder kommt es in Bremen zu Konflikten in Fragen des Baumerhaltes insbesondere bei Bauvorhaben. Eine Vielzahl von Maßnahmen könnte Bäume besser schützen, dazu gehört auch eine strategische Stärkung des heruntergesparten Umweltbetriebes.

Wir fragen den Senat:

1.    Wie viele Bäume wurden seit 2015 im öffentlichen Raum gefällt, wie viele davon waren Altbäume?

2.    Wie viele Anträge für Baumfällungen auf Privatgrundstücken wurden seit 2015 gestellt, wie viele davon betrafen Altbäume?
a)    Wie viele davon wurden genehmigt?
b)    Wie viele davon wurden abgelehnt?
c)    In welcher Höhe haben die AntragstellerInnen in diesem Zeitraum Ausgleichszahlungen geleistet und wie viele Ersatz- bzw. Ausgleichspflanzungen wurden vorgenommen?

3.    Kann der Senat den finanziellen Gegenwert der gefällten Bäume beziffern? Falls nein: Ist die Einführung von Verfahren zur Bezifferung des materiellen Wertes von Bäumen, etwa das in Nordamerika erfolgreich eingesetzte Verfahren „i-Tree“, geplant?

4.    Wie hoch beziffert der Senat den stadtökologischen Leistungsverlust bzw. Schaden, der durch die Baumfällungen eingetreten ist hinsichtlich der
a) CO2 Bindung,
b) Feinstaubbindung,
c) Verdunstung von Wasser („Kühlungseffekt“)?

5.    Wie viele Neupflanzungen wären in dem genannten Zeitraum aus Sicht des Senates nötig gewesen um den durch die Fällungen eingetretenen ökologischen Funktionsverlust auszugleichen?

6.    Wie viele Bäume wurden seit 2015 auf privatem Grund und im öffentlichen Raum neu gepflanzt? Wie viele davon waren verpflichtende Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzverordnung?

7.    Mit welchen Maßnahmen setzt sich der Senat dafür ein, dass Baumfällungen durch möglichst standortnahe Nachpflanzungen ausgeglichen und nicht durch monetäre Ausgleichszahlungen oder Pflanzungen in anderen Stadt- und Ortseilen abgegolten bzw. ersetzt werden?

8.    Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um möglichst große/alte Bäume nachzupflanzen, und wäre

9.    Wie viele Bäume und Baumbestände wurden seit 2015 als Naturdenkmäler eingestuft?

10. Welche wesentlichen neuen Grünräume sind seit 2015 in den weniger gut mit Grünflächen versorgten Stadtteilen hinzugekommen?

11. Wie viele Bußgeldverfahren wurden seit 2015 wegen Verstößen gegen baurechtliche, naturschutzrechtliche und sonstige Vorschriften im Zusammenhang mit Baumschutz durchgeführt?

12. Wird in Bremen das Instrument selbstschuldnerischer Sicherheitsleistungen gegenüber Bauherren angewendet, damit diese etwa in Form einer Bürgschaft bei fehlenden Schutzmaßnahmen oder durch Baumaßnahmen verursachte Schädigungen an zu erhaltenden Bäumen in Anspruch genommen werden können?

13. Welchen Änderungsbedarf sieht der Senat bei der Bremischen Baumschutzverordnung - etwa hinsichtlich genehmigungsfreier Fällungen sofern Bäume weniger als vier Meter an einem Gebäude stehen (§1 Abs. 3 Satz 5) oder bei Bäumen in Kleingartengebieten -, um den Baumschutz zu verstärken?

14. Wie bewertet der Senat die Erstellung eines Altbaumkatasters, um die besonders schützenswerten Bestände zu erfassen und zukünftig besser zu schützen (vgl.: https://www.gruenes-bremen.de/app/download/10843803824/Wahlforderungen+B%C3%BCrgerschaftswahl+2015+Gr%C3%BCnes+Bremen+fin.pdf?t=1463778732)?

15. Bis wann beabsichtigt der Senat, Baumbestandspläne frühzeitig in die Bauleitplanung einzubeziehen?

16. Inwiefern wird die Schutznorm DIN 19 820 zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen bei Baumaßnahmen in Bremen berücksichtigt und kontrolliert?

17. Inwiefern und mit welchen Resultaten hat der Senat gemeinsam mit den Stadtteilbeiräten und Umweltverbänden das für Bremen neue Instrument der Grünordnungsplanung in der Planungspraxis verankert (S. 35 Koalitionsvertrag)?

18. Plant der Senat bundespolitische Initiativen zur Überarbeitung des Kleingartengesetzes  und den Regelungen zur Verkehrssicherungspflicht um insbesondere Altbaumbestände, etwa alte Obstbäume in Kleingärten, vor unnötigen Fällungen zu schützen (vgl.: http://www.gruene-fraktion-bremen.de/positionspapiere/baeume-besser-schuetzen.html)?

19. Für welche Maßnahmen wurden und werden die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von rund 3 Millionen Euro für die Sparte „Grün“ des UBB verwendet? Inwiefern trifft es zu, dass die zusätzlichen Mittel im Wesentlichen für deutlich gestiegene Kosten bei Fremdvergaben und bezogene Leistungen aufgewendet worden sind?

20. Inwiefern wurden die im Bürgerschaftsbeschluss „Attraktive Grünflächen erhalten – Umweltbetrieb Bremen neu aufstellen“ genannten strategischen und konzeptionellen Ziele im Bereich der betrieblichen Steuerung des UBB erreicht und welche Ziele werden dazu inhaltlich aktuell verfolgt?

21. Wie viele und welche Grünanlagen wurden seit 2015 in der Grünpflegestufe herauf- und herabgestuft?

22. Wie hat sich die vom Umweltbetrieb zu pflegende Fläche in den letzten 10 Jahren entwickelt?

23. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren das Stellenvolumen beim Umweltbetrieb Bremen in der Sparte „Grün“ entwickelt (bitte angeben in Vollzeitstellen und Köpfen)?

24. Wie hat sich die zu pflegende Fläche pro Beschäftigten in den vergangenen 10 Jahren entwickelt?

25. Wie hat sich der Altersdurchschnitt der Belegschaft beim Umweltbetrieb in den letzten zehn Jahren entwickelt?

26. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden bei UBB in den vergangenen 10 Jahren entwickelt? Wie viele davon wurden jeweils nach Ausbildungsende übernommen?

27. Wie hat sich die Zahl der LeiharbeiterInnen beim Umweltbetrieb seit 2015 entwickelt?

28. Wie hat sich das Auftragsvolumen für Fremdvergaben und bezogene Dienstleistungen im Bereich Grünpflege seit 2015 entwickelt?

29. Welche Art von Leistungen wird in der Sparte „Grün“ fremdvergeben? Handelt es sich dabei ausschließlich um die Abdeckung von Auftragsspitzen oder auch um die regelhafte Vergabe von Daueraufgaben des Umweltbetriebes?

30. An Hand welcher Kriterien erfolgt diese Fremdvergabe von Leistungen?

Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.<xml></xml>