Auswirkungen der Luxemburg Leaks für Bremen

RuppHaushalt & Finanzen

Als Luxemburg Leaks (Lux-Leaks) bezeichnet man die Veröffentlichung verbindlicher Vorbescheide, die Konzernen durch Luxemburger Steuerbehörden mit dem Ziel der Senkung der Unternehmenssteuerbelastung ausgestellt wurden. In einer Unter­richtung des Finanzausschusses des Bundestags vom 2. April 2015 in der Ausschussdrucksache 18(7)162 hat Finanzstaatsekretär Dr. Michael Meister die Ergebnisse der Auswertung der Lux-Leaks-Daten für Deutschland dargelegt. Die Bundes­länder seien über das Gesamtbild der Auswertungen unterrichtet und ange­regt worden, im Rahmen von Betriebsprüfungen ggf. noch offenen Fragen nachzugehen bzw. bestehende Verdachtsmomente im Rahmen einer Prüfung gezielt aufzugreifen. Zum Zeitpunkt der Unterrichtung könnten keine genauen Aussagen über die steuerlichen Auswirkungen der öffentlich gewordenen Tatbestände gemacht werden.

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele der durch die Lux-Leaks-Daten betroffenen Fälle (laut BMF ca. 150 mit Bezug zu Deutschland) befanden sich zum Zeitpunkt der Übermittlung der Daten sowie der Unterrichtung durch das BMF in einer Betriebsprüfung seitens der bremischen Steuerbehörden bzw. waren in den vergangenen zwei Jahren einer Betriebsprüfung unterzogen worden?

2. Wie viele zusätzliche Fälle wurden nach der Übermittlung der Daten sowie der Unterrichtung durch das BMF in Bremen seitens der bremischen Steuer­behörden einer Betriebsprüfung unterzogen?

3. In wie vielen Fällen wurden von den bremischen Steuerbehörden für Unternehmen Steuergestaltungen festgestellt, die entweder den geltenden Steuergesetzen oder den gängigen Prinzipien internationaler Transferpreise, wie dem Fremdvergleichsgrundsatz, widersprechen?

4. In welcher Höhe haben die bremischen Steuerbehörden insgesamt Steuer­nach­zahlungen basierend auf obigen Fällen festgesetzt?

Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE