Atomtransporte durch das Land Bremen seit dem 1. Oktober 2016
Die Teilentwidmung der bremischen Häfen gilt nur für Kernbrennstoffe im Sinne § 2 Abs. 1 Atomgesetz. Der Umschlag von Vorprodukten und Abfallstoffen von Brennelementen ist nach wie vor erlaubt. Die letzten veröffentlichten Daten über Atomtransporte durch Bremen beziehen sich auf das Jahr 2016 (Drs. 19/863). Mit dieser Kleinen Anfrage sollen diese Informationen aktualisiert werden.
Wir fragen den Senat:
- Wie viele Transporte von radioaktiven Stoffen haben seit dem 01. Oktober 2016 über die bremischen Häfen stattgefunden?
- Welche Hafenbetriebe in Bremen und Bremerhaven haben derzeit eine Umschlagsgenehmigung nach § 7 StrlSchV? Wann wurden diese erteilt und bis wann sind sie jeweils gültig?
- Wann erfolgten die jeweiligen Transporte von radioaktiven Stoffen innerhalb des erfragten Zeitraums (Datum des Eingangs beziehungsweise Ausgangs)?
- Um welche beförderten radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei?
- Wie wurden diese bezeichnet (Großquelle, Kernbrennstoff, Kernmaterial etc.)?
- Wie wurden sie klassifiziert, und welcher Kategorie wurden sie zugeordnet?
- Welche Mengen wurden von dem jeweiligen Stoff befördert?
- Welche Nutzungsbestimmung hatte der jeweilige Stoff?
- Welche Art von Behältern wurde zum Transport der radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typenkennung der Behälter angeben)?
- Welche Schiffe (bitte mit Angabe der Schiffsnamen, der dazugehörigen Reederei und ob RoRo) haben in den Häfen von Bremerhaven und Bremen radioaktive Güter angeliefert und abtransportiert?
- Auf welche Beförderungsmittel wurde der jeweilige Transport bei einlaufendem Transport vom Hafen aus verladen?
- Welche waren die Herkunfts- und Zielorte des jeweiligen Transports?
- Über welche Route lief der Transport (bitte genauer Routenverlauf mit Angabe der Länder, Häfen, Autobahnen etc.)?
- Wer war der jeweilige Absender (Firma mit Ortsangabe) der transportierten radioaktiven Güter?
- Wer war der jeweilige Empfänger (Firma mit Ortsangabe) der transportierten radioaktiven Güter?
- Welche/Welches Unternehmen führte den Transport oder Teile davon durch?
- Über welchen Zeitraum befand sich der jeweilige Transport auf bremischem Gebiet, und wo wurde er gegebenenfalls gelagert?
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der jeweilige Transport von welcher Behörde genehmigt?
- Wie viele Transporte von radioaktiven Stoffen (sowohl Kernbrennstoffe als auch alle sonstigen radioaktiven Stoffe) haben seit dem 01.Oktober 2016 über bremisches Gebiet im Transit stattgefunden (bitte angeben, ob auch über die bremischen Häfen)?
2.1. Wann erfolgten die jeweiligen Transporte von radioaktiven Stoffen innerhalb des erfragten Zeitraums (Einfuhrdatum)?
2.2. Um welche beförderten radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei?
2.3. Wie wurden diese bezeichnet (Großquelle, Kernbrennstoff, Kernmaterial etc.)?
2.4. Wie wurden sie klassifiziert, und welcher Kategorie wurden sie zugeordnet?
2.5. Welche Mengen wurden von dem jeweiligen Stoff befördert?
2.6. Welche Nutzungsbestimmung hatte der jeweilige Stoff?
2.7. Welche Art von Behältern wurde zum Transport der radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typenkennung der Behälter angeben)?
2.8. Welche Beförderungsmittel (Schiff, Bahn, Lkw, Flugzeug, sonstige – mit konkreter Angabe) wurden zum Transport der radioaktiven Stoffe jeweils verwendet, und welche Unternehmen waren daran beteiligt?
2.9. Welche waren die Herkunfts- und Zielorte des jeweiligen Transports?
2.10. Über welche Route lief der Transport (bitte genauer Routenverlauf mit Angabe der Länder, Häfen, Autobahnen etc.)?
2.11. Welche Beförderungsmittel (Schiff, Bahn, Lkw, Flugzeug, sonstige – mit konkreter Angabe) wurden zum Transport der radioaktiven Stoffe jeweils verwendet?
2.12. Wer war der jeweilige Absender (Firma mit Ortsangabe) der transportierten radioaktiven Güter?
2.13. Wer war der jeweilige Empfänger (Firma mit Ortsangabe) der transportierten radioaktiven Güter?
2.14. Welche/Welches Unternehmen führte den Transport oder Teile davon durch?
2.15. Über welchen Zeitraum befand sich der jeweilige Transport auf bremischem Gebiet, und wo wurde er gegebenenfalls gelagert?
2.16. Auf welcher rechtlichen Grundlage (Atomgesetz, Strahlenschutzverordnung, Bremische Hafenordnung etc.) wurde der jeweilige Transport von welcher Behörde genehmigt?
3. Welche der in den Fragen 1 und 2 genannten Transporte wurden behördlich überprüft bzw. gemessen, und von welcher Stelle?
Ingo Tebje, Klaus-Rainer Rupp, Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE