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Atomtransporte durch das Land Bremen
Die Teilentwidmung der bremischen Häfen gilt nur für Kernbrennstoffe im Sinne § 2 Abs. 1 Atomgesetz. Der Umschlag von Vorprodukten und Abfallstoffen von Brennelementen ist nach wie vor erlaubt. Die letzten veröffentlichten Daten über Atomtransporte durch Bremen beziehen sich auf das Jahr 2016 (Drs. 19/863).
Mit einer Kleinen Anfrage, die Sie hier einsehen können, sollen diese Informationen aktualisiert werden.
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Maja Tegeler @maja_tegeler • 20 Mai
Dieses Urteil hat sich zwar durch den Prozessverlauf und den Unsinn mit dem theologischen Gutachten angedeutet, ist… twitter.com/i/web/status/1…
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