7. November 2011 Rupp, Umwelt, Verkehr & Energie, Wirtschaft und Häfen
Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- Der Satz 3 des neuen Absatzes 2 des § 2 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes vom 21. November 2000 (Brem.GBl. S. 437 - 9511-a-1), das zuletzt durch Art. 2 ÄndG vom 12. 4. 2011 (Brem.GBl. S. 287) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
„Ausgeschlossen ist im Hafengebiet deshalb der Umschlag von Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Atomgesetzes des Bundes (AtG) sowie aller sonstigen radioaktiven Stoffe, die zur Herstellung von Kernbrennstoffen dienen oder bei ihrer Herstellung und Benutzung anfallen.“ - Der Satz 4 des neuen Absatzes 2 wird gestrichen.
Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE