Die Antwort des Senat auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft vom 19. Oktober 2010 (Drs. 17/1486) hat ergeben, dass die Anzahl der Transporte radioaktiver Stoffe nach § 4 Atomgesetz (AtG) über Bremisches Gebiet seit 2005 stetig gestiegen ist. Zwischen 2005 und 2010 haben 406 derartige Transporte stattgefunden, diejenigen Transporte, die keine atomrechtliche, sondern nur nach Hafenrecht melde- oder genehmigungsbedürftig sind, kommen noch hinzu.
Bürgermeister Böhrnsen hatte sich in einem Interview mit dem Weser Kurier am 5.11.2010 wie folgt zu Atomtransporten geäußert: „Ich möchte verhindern, dass in Bremen und Bremerhaven, über die Straße oder Häfen, Kernbrennstoffe von Atomkraftwerk zu Atomkraftwerken oder Zwischenlagern transportiert werden. Und wir werden dazu alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen.“ Tatsächlich hat der Innensenator bei angekündigten MOX-Brennelemente-Transporten bei seiner Stellungnahme dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gegenüber Sicherheitsbedenken ausgedrückt. Eine rechtlich verbindliche Regelung wurde jedoch, trotz mehrmaliger entsprechender Anträge in der Bremischen Bürgerschaft, noch nicht geschaffen.
Diese ist auch nach dem Ausstieg vom Ausstieg vom Atomausstieg erforderlich, die mit dem am 30. Juni 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (AtG) rechtswirksam wurde.
Die Änderung des Atomgesetzes sieht nun eine stufenweise Abschaltung der neun in Betrieb verbliebenen Atomkraftwerke in Deutschland bis 2022 vor. Dies bedeutet aber nicht, dass auch die Transporte von radioaktiven Materialien minimiert werden- im Gegenteil. Die bis dahin entstehenden radioaktiven Abfallprodukte müssen entsorgt werden. Zudem sind die Brennelementfertigungsanlage in Lingen und die Urananreicherungsanlage (UAA) in Gronau vom Atomausstieg ausgenommen, letztere erhöht derzeit noch ihre Kapazitäten. Bis Ende 2011 soll sie Uranbrennstoff für 36 Kernkraftwerke herstellen. Die Brennelementefertigungsanlage in Lingen und die UAA Gronau sind somit bedeutende Glieder in den internationalen Transportketten, welche häufig über die norddeutschen Häfen, darunter auch die Bremischen Häfen, zum An- und Abtransport laufen.
Zwischen 2005 und dem 24.8.2010 haben 334 solcher Transporte über die Bremischen Häfen stattgefunden, davon 215 in oder aus außereuropäischem Ausland.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Wie viele Transporte von radioaktiven Stoffen (sowohl Kernbrennstoffe als auch alle sonstigen radioaktiven Stoffe) haben in den Jahren 2010 und 2011 über Bremisches Gebiet im Transit stattgefunden (bitte angeben, ob auch über die Bremischen Häfen)?
a. Wann erfolgten die jeweiligen Transporte von radioaktiven Stoffen innerhalb des erfragten Zeitraumes (Einfuhrdatum)?
b. Um welche beförderten radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei?
c. Wie wurden diese bezeichnet (Großquelle, Kernbrennstoff, Kernmaterial etc.)?
d. Wie wurden sie klassifiziert und welcher Kategorie wurden sie zugeordnet?
e. Welche Mengen wurden von dem jeweiligen Stoff befördert?
f. Welche Nutzungsbestimmung hatte der jeweilige Stoff?
g. Welche Art von Behältern wurde zum Transport der radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typen-Kennung der Behälter angeben)?
h. Welche Beförderungsmittel (Schiff, Bahn, Lkw, Flugzeug, sonstige – mit
konkreter Angabe) wurden zum Transport der radioaktiven Stoffe jeweils verwendet und welche Unternehmen waren daran beteiligt?
i. Welche waren die Herkunfts- und Zielorte des jeweiligen Transports?
j. Über welche Route lief der Transport (bitte genauer Routenverlauf mit Angabe der Länder, Häfen, Autobahnen etc.)?
k. Welche Beförderungsmittel (Schiff, Bahn, Lkw, Flugzeug, sonstige – mit
konkreter Angabe) wurden zum Transport der radioaktiven Stoffe jeweils
verwendet?
l. Wer war der jeweilige Absender (Firma mit Ortsangabe) der transportierten
radioaktiven Güter?
m. Wer war der jeweilige Empfänger (Firma mit Ortsangabe) der transportierten
radioaktiven Güter?
n. Welche/s Unternehmen führte den Transport oder Teile davon durch?
o. Über welchen Zeitraum befand sich der jeweilige Transport auf Bremischem Gebiet und wo wurde er ggf. gelagert?
p. Auf welcher rechtlichen Grundlage (Atomgesetz, Strahlenschutzverordnung, Bremische Hafenordnung etc.) wurde der jeweilige Transport von welcher Behörde genehmigt?
2.Wie viele Transporte von radioaktiven Stoffen haben in den Jahren 2010 und 2011 über die Bremischen Häfen stattgefunden?
a. Wann erfolgten die jeweiligen Transporte von radioaktiven Stoffen innerhalb des erfragten Zeitraumes (Datum des Eingangs beziehungsweise Ausgangs)?
b. Um welche beförderten radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei?
c. Wie wurden diese bezeichnet (Großquelle, Kernbrennstoff, Kernmaterial etc.)?
d. Wie wurden sie klassifiziert und welcher Kategorie wurden sie zugeordnet?
e. Welche Mengen wurden von dem jeweiligen Stoff befördert?
f. Welche Nutzungsbestimmung hatte der jeweilige Stoff?
g. Welche Art von Behältern wurde zum Transport der radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typen-Kennung der Behälter angeben)?
h. Welche Schiffe (bitte mit Angabe der Schiffsnamen, der dazugehörigen Reederei und ob RoRo) haben in den Häfen von Bremerhaven und Bremen radioaktive Güter angeliefert und abtransportiert?
i. Auf welche Beförderungsmittel wurde der jeweilige Transport bei einlaufendem Transport vom Hafen aus verladen?
j. Welche waren die Herkunfts- und Zielorte des jeweiligen Transports?
k. Über welche Route lief der Transport (bitte genauer Routenverlauf mit Angabe der Länder, Häfen, Autobahnen etc.)?
l. Wer war der jeweilige Absender (Firma mit Ortsangabe) der transportierten
radioaktiven Güter?
m. Wer war der jeweilige Empfänger (Firma mit Ortsangabe) der transportierten
radioaktiven Güter?
n. Welche/s Unternehmen führte den Transport oder Teile davon durch?
o. Über welchen Zeitraum befand sich der jeweilige Transport auf Bremischem Gebiet und wo wurde er ggf. gelagert?
p. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der jeweilige Transport von welcher Behörde genehmigt?
3. Wie viele der in den Fragen 1 und 2 genannten Transporte beinhalteten Güter oder Materialien, die nicht für den Betrieb von Atomkraftwerken vorgesehen sind oder Abfallprodukte dessen sind? Um welche Materialien handelte es sich dabei? Für welchen Zweck waren sie bestimmt (z.B. medizinische Verwendung)?
4. Welche der in den Fragen 1 und 2 genannten Transporte wurden behördlich überprüft bzw. gemessen?
5. Welches Personal hat diese Überprüfungen durchgeführt? Welche Qualifikation wird dabei vorausgesetzt?
6. Welche Schutzmaßnahmen werden für das Mess- und Prüfpersonal sowie für die weiteren Beschäftigten im Umfeld vorgenommen?
7. Welche Behörden werden über anstehende Transporte radioaktiver Materialien (auch freigestellte Versandstücke) im Vorfeld informiert?
8. Welche präventiven Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung werden standardmäßig bei Transporten über die Straßen, Häfen und Flughäfen vorgenommen (z.B. Begleitung von Transporten)?
9. Welche Vorkehrungen gibt es für den Fall sicherheitsrelevanter Vorkommnisse (z.B. Dekontaminationsstationen, Evakuierungspläne etc.)?
10. Wie bewertet der Senat die Anweisung des Bundesumweltministeriums an das Bundesamt für Strahlenschutz, Genehmigungen erst zu veröffentlichen, wenn bereits mindestens ein Teiltransport stattgefunden hat?
11. Welche Hafenbetriebe haben eine Genehmigung nach § 7 der Strahlenschutzverordnung wann erteilt bekommen?
Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE