Zurück zur Startseite
29. November 2011

Atomtransporte über Bremische Häfen wirksam verbieten: Gutachten zur Änderung des rot-grünen Gesetzentwurfs vorgelegt

Foto: Gerd Altmann / pixelio.de

Nach monatelangem Prüfen und Taktieren
hat der Senat in der Novembersitzung der
Bremischen Bürgerschaft einen Gesetzentwurf
für die Teilentwidmung der Bremischen Häfen
vorgelegt.

Dieser Entwurf verbietet zwar den Umschlag von ‚Kernbrennstoffen‘ – leider sind nicht-angereicherte radioaktive Stoffe (u.a. Uranhexafluorid UF6), die
zur Herstellung von Kernbrennstoffen benötigt
werden oder bei der Produktion anfallen, von dieser
Regelung ausgenommen, und damit weiterhin
zulässig.

Eine vor wenigen Tagen gestartete Online-Petition nimmt diese Lücke ins Visier und fordert den Senat dazu auf, die geplante Hafenteilentwidmung auf alle radioaktiven Stoffe, die Teil des Brennstoffkreislaufs der Atomenergie sind, zu beziehen. DIE LINKE ruft auf, diese Online-Petition breit zu unterstützen.

Auf der morgigen Sitzung des Häfenausschusses soll über den Gesetzesentwurf der Koalition entschieden werden. DIE LINKE hat dazu einen Änderungsantrag eingereicht, mit dem präzisiert werden soll, dass die Häfen als öffentliche Einrichtung wichtiger Teil der Bremischen Gesamtwirtschaft sind, die auf Nachhaltigkeit und Erneuerbare Energien ausgerichtet ist. Ausgeschlossen soll im Hafengebiet deshalb der Umschlag von Kernbrennstoffen sowie sonstigen radioaktiven Stoffen i. S. d.  §2 Abs. 1 S. 1 und 2 des Atomgesetzes des Bundes (AtG), die im Einzelfall zur Herstellung von Kernbrennstoffen bestimmt oder bei deren Herstellung oder Nutzung angefallen sind.

Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den kompletten Antragstext einsehen möchten.
Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Pressemitteilung dazu einsehen möchten.